Die Amtssprache der Katholischen Kirche ist Latein. Kirchenrechtliche Dokumente, die die Weltkirche betreffen (die beiden Gesetzbücher der Katholischen Kirche [CIC/1983, CCEO/1990],
Apostolische Konstitutionen, Rechtstexte,
die als "Motu Proprio" erlassen werden,
Instruktionen und viele andere) werden in Latein
erstellt. In Stil und Wortschatz stellen diese Texte
eine Besonderheit dar. Sie sind u.a. geprägt vom
Latein des Römischen Rechts und der
spätantiken päpstlichen Kanzlei.
Unter Latinitas Canonica versteht man das Latein, wie wir es in Konzils- und Synodentexten, in kirchenrechtlichen Gesetzen, Interpretationen von kirchlichen Gesetzestexten und Mönchsregeln vorfinden. Dieses kirchenrechtliche Latein ist Teil der Latinitas Christiana als Gattungsbegriff. Zu ihr zählen auch die