Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Regeln für die Interpretation

Erklärung des Generalssekretärs des Zweiten Vatikanischen Konzils

 

Am 6. März 1964 legt die Theologische Kommission des Zweiten Vatikanischen Konzils, deren Präsident der Präfekt des Heiligen Offizium (später Glaubenskongregation), Alfredo Kardinal Ottaviani (siehe Foto), gewesen ist, eine Erklärung über die Lehrautorität des Konzils vor. Der Generalsekretär des Konzils, Pericles Kardinal Felice, wiederholte diese Erklärung noch einmal im Zusammenhang mit der Nota explicativa praevia zum dritten Kapitel der Kirchenkonstitution Lumen gentium vom 16. November 1964. Der Text lautet in der deutschen Übersetzung des LThK, I, 349 f.:

 

"Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt. 

 

Was aber das Konzil sonst vorlegt, müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussage weise sich ergibt."

 

Daraus folgende zwei Interpretationsgrundsätze:

 

1. Die pastoralen Aussagen des Konzils beruhen zwar auf dogmatischen Prinzipien, sind aber durch ihre Anwendung auf die jeweils historische Situation und Praxis wandelbar und damit nicht absolut. Von dieser Relativität und Wandelbarkeit bleiben freilich ihre dogmatischen Implikationen unberührt.

 

2. Die Verbindlichkeit einer vom Konzil formulierten Lehre ergibt sich

  • aus der Sprechweise und 
  • aus der Häufigkeit ihrer Vorlage (vgl. LG, Nr. 25)

 

Tradition als Interpretationshorizont

 

Darum muss die Lehraussage des Konzil immer im Horizont der Tradition im Sinne des lebendigen Lehramtes der 2000jährigen Kirchengeschichte interpretiert werden. Der Nachweis dieser Kontinuität läßt sich häufig u. a. aus den Zitaten von Konzilstexten, Lehraussagen von Päpsten, Kirchenvätern und mittelalterlichen Theologen in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils selber erheben. Dazu vermerkt der Wiener Dogmatiker Jan Heiner Tück, "Ein reines Pastoralkonzil?", in: Communio 4/2012, 445):

 

Darüber hinaus hat ein Konzilsdokument Gewicht durch die Quellen, die es zitiert. Indem das II. Vatikanum hinter ein nachtridentinisch und gegenreformatorisch enggeführtes Traditionsverständnis auf die Quellen der heiligen Schrift und der Kirchenväter zurückgreift, indem es zugleich Aussagen der scholastischen Theologie und der Vorgängerkonzilien, aber auch päpstliche Verlautbarungen von unterschiedlichem Rang zitiert, kommt seinen Dokumenten immer auch die entsprechende Verbindlichkeit der zitierten Quellen zu. Dies gilt nicht nur für die Konstitutionen, sondern auch für die Dekrete. Die Lehre des Konzils, die sich unterschiedlicher literarischer Genera bedient, ist daher keineswegs unverbindlich oder beliebig“.

 

Konkrete Interpretationsregeln

 

Es folgen hier einige konkrete Interpretationsregeln für die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils. Ich übernehme sie - soweit sie sowohl der als "fortschrittlich" bezeichneten Mehrheit und als auch der als "konservativ" geltenden Minderheit auf dem Konzil gleichermaßen gerecht werden - von Otto Hermann Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil. Vorgeschichte, Verlauf, Ergebnisse, Nachgeschichte, 2. Auflage, Würzburg 1994, 148-160.

 

Nur in der Zusammenschau beider Positionen kann der authentische Wille des höchsten Lehramtes der Kirche erfaβt werden, wobei  die "konservative" Minderheit der Konzilsväter einen besonderen lehramtlichen Akzent auf dem Konzil erhielt, als sie ausweislich der Acta Synodalia des Konzils durch Papst Paul VI. nachdrücklich unterstützt und gefördert wurde. 

 

Nur im Konsens aller Konzilsväter - einschliesslich und für einen kollegialen Akt entscheidender Vorgaben des Papstes - wie er sich in der Endredaktion der Texte und den Abstimmungen darüber in den Generalversammlungen des Konzils Ausdruck verschafft hat, drückt sich der Wille des höchsten autenthischen Lehramtes des Zweiten Vatikanischen Konzils aus. Diesen wesentlichen und wichtigen hermeneutisch Aspekt darf man bei der Interpretation und Applikation der Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht übersehen oder vernachlässigen. Andernfalls kommt es zu einer Verfälschung des Konzils und seiner Absichten.

 

In seinem Buch kann ich Otto Hermann Pesch streckenweise nicht folgen.

Dennoch gilt es - wie bei jedem Autor - auch bei ihm die Spreu vom Weizen zu trennen. Er hat durchaus auch Zutreffendes und Lesenwertes geschrieben.

 

So schreibt er etwa über das, was Papst Benedikt XVI. in seiner programmatischen Ansprache an die Mitarbeiter der Römischen Kurie am zu Beginn seines Pontifikates am 22.12.2005 die "Hermeneutik der Diskontinuität" nannte:

 

"Schon gleich nach Abschluß des Konzils setzte für etwa ein halbes Jahrzehnt eine euphorische Konzilsinterpretation ein, die die Konzilstexte selbst im Grund schon als bei ihrer Verabschiedung überholt ansah und das Konzil nur als Bewegungsfaktor eines umfassenden Neuaufbruchs der Kirche in die Zukunft verstand. Papst Johannes' XXIII. Wort von der 'frischen Luft'. in die Kirche einziehen müsse, wurde als Aufforderung zum Traditionsbruch verstanden. Das konnte nicht nur deshalb nichts als Enttäuschung nach sich ziehen, weil diejenigen, die der vorkonziliaren Kirche nachtrauerten, ja immer noch da waren und Terrain zurückgewinnen trachteten, sondern vor allem deshalb, weil eine solche Haltung weder vom Buchstaben noch vom sogenannten 'Geist' der Konzilstexte her begründet war" (O. H. Pesch, a.a.O., 149).

 

Im folgenden nun die vom O. H. Pesch vorgelegten Interpretationsregeln:

 

1. Kein Konzil kann grundsätzlich gegen die kirchliche Tradition interpretiert werden.

 

"Nun ist der Eindruck des Neuen in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils besonders unabweislich, mehr als bei den meisten anderen Konzilien der Kirchengeschichte. Aber auch dies ist kein Traditionsbruch, sondern die Verlebendigung vergessener alter Traditionen, die kritisch gegen die Enführungen der jüngeren" (lies: nachtridentinischen) "aufgeboten wird. Es ist wie eine verkehrte Welt, aber wahr: Die sogenannten 'progressiven' Konzilsväter waren in Wirklichkeit die wahrhaft 'Konservativen', denn sie suchten die alte Tradition der Kirche - konkret also die gemeisname ost- und wekstkirchliche Tradition des eresten Jahrtausends - zu 'bewahren' gegen jünge Forbildungen rein westkrichlicher Art" (O. H. Pesch, a.a.O., 149). Pesch spielt bei den "sogenannten 'progressiven' Konzilsvätern" auf jene an, die sich, inspiriert von ihren theologischen Beratern und Periti, auf die sogenannten Nouvelle Theologie beriefen.

 

2. Bei kirchenamtlichen Texten wie denen des Zweiten Vatikanischen Konzils ist immer mit Kompromissformeln zu rechnen.

 

Beim Zweiten Vatikansichen Konzil wurde ein Kompromisstyp gefunden, "der in der Konzilsgeschichte bisher ohne Beispiel ist". ... In den Texten ... ist im Extremfall nicht selten mit dem Kompromiss des 'kontradiktorischen Pluralismus' zu rechnen. Der Audruck 'kontraditkorischer Pluralismus' stammt von Max Seckler ... . Wer auf den Kompromißcharakter vieler Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils stößt und daraufhin davon ausgeht, daß ihre Auslegung nach verschiedenen Richtugen offen ist, wird immer wieder erleben daß die einen begierig danach greifen, sich darauf berufen und dann sagen: 'Das Zweite Vatikanische Konzil sagt.  ...', während die anderen sagen: 'Das hat das Konzil so nicht gemeint!'" Das Bedrängende ist, daß beide recht haben" (O. H. Pesch, a.a.O., 151). 

 

3. Wenn in den Konzilstexten etwas Besonderes eingeschärft wird, besteht der dringende Verdacht, dass es gerade relativiert und abgeschwächt werden soll.

 

"Wo das Neue geltend gemacht wird, finden sich immer wieder, meist in Nebensätzen oder Parenthesen, emphatische Treuebekundungen zum Althergebrachten" (O. H. Pesch, a.a.O., 154). O. H. Pesch nennt als Beispiele zentralistische Bestrebungen gegenüber dem Modell der Kirche als Communio. Man könnte hier auch die Spannung von Universal- und Partikularkirche, Primat und Kollegialität oder zwischen besonderen und allgemeinem Priestertum als Beispiele anführen.

 

4. "Die Vorgeschichte des Konzils kennen"

 

"Ausschließlich im Blick auf die Vorgeschichte und auf den konziliaren Diskussionsprozeß selbst läßt sich der Sinn eines Konzilstextes und der Grund seine Verbindlichkeit ermitteln" (O. H. Pesch, a.a.O., 157). 

 

5. "Der 'Geist des Konzils' ist der aus den Akten und im Blick auf die Vorgeschichte des Konzils hervortretende Wille der ... Konzilsväter ...".

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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