Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Bewahrung des überlieferten Schatzes der „Musica Sacra“

 

Das sechste Kapitel der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils mit dem Titel De Musica Sacra (über die sakrale Musik) widmet sich der überlieferten Kirchenmusik der Gesamtkirche.[1] Die Konzilsväter würdigen sie als „einen Reichtum von unschätzbarem Wert“. Sie ist vor allem dadurch ausgezeichnet, dass „sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht“[2]. Josef A. Jungmann fügt dem erklärend hinzu, dass die Musik „nicht nur Zutat und Ausschmückung der Liturgie“ ist,

 

„sie ist selber Liturgie, integrierender Bestandteil, der zwar nicht zum Wesensbestand, aber zur vollen Gestalt der Liturgie gehört, ähnlich wie Hand und Fuß zur Vollgestalt des Menschen gehören.[3]

Johannes Overath hat die Stoßrichtung der kirchenmusikalischen Reform des Zweiten Vatikanischen Konzils einmal treffend wie folgt formuliert:

 

„Es ergibt sich die logische Konsequenz, im Bewußtsein der Kirche von heute und insbesondere im Bewußtsein der heranwachsenden Priestergeneration (im Welt- und Ordensklerus) die Überzeugung wieder lebendig zu machen, daß die Musica sacra nicht ein Ornament, nicht eine Zutat, nicht eine im Grunde entbehrliche Randverziehrung des christlichen Kultes und ganz allgemein der christlichen Frömmigkeit ist, sondern, wie das Konzil sagt, ‚pars integralis', wesentlicher Bestandteil, wesensgemäße, hohe festliche Form christlichen Betens. der Heilige Geist selbst wird in der Sprache der Kirche genannt „Jubilus Patris et Filii„. Eine Liturgie, die auf das pneumatische Lied, auf den „Jubilus“ des hochgestimmten Herzens, auf „das Singen und Spielen im Herrn“ verzichten wollte, wäre nicht nur eine Verkümmerung, sondern geradezu eine Verleugnung ihres eigenen Wesens. Es geht also hier nicht … um irgendwelche bloße Kategorien der Ästethik, sondern um echte Kategorien der Theologie. Es geht darum, der Musica sacra den ihr gebührenden theologischen Rang wiederzugeben, den sie aus mancherlei Gründen weithin verloren hat. Erinnern wir nur an das Wort des hl. Ambrosius: Christus in ecclesia cantat. Das im Opus Dei gesungene Wort wird zum Symbol und zur Erscheinung des göttlichen Logos, dessen Mysterium der Inkarnation sich fortsetzt.[4]

 

Christologische und anthropologische Prämissen der „Musica Sacra“

 

Joseph Ratzinger hat in seinen Beiträgen zur Kirchenmusik die theologische Dimension der Logosbezogenheit der Musica Sacra stets hervorgehoben. In „Der Geist der Liturgie“ hat Joseph Ratzinger den „mit dem Wort verbundenen gottesdienstlichen Gesang“ in seiner eigentlich christologischen Tiefe gedeutet. Er spricht von der „Logosbezogenheit“ der christlichen Liturgie, d.h. von deren wesentlichem Bezug auf Christus als den fleischgewordenen Sohn Gottes in seiner kosmologischen und heilshistorischen Dimension.[5] Aus der Logosbezogenheit ergibt sich, dass nicht jede Art von Musik für den christlichen Gottesdienst geeignet ist. Der richtet seinen Maßstab auf: und der Maßstab ist der Logos. … Die Integration des Menschen nach oben zu und nicht die Auflösung in den gestaltlosen Rausch oder die bloße Sinnlichkeit ist Maßstab logosmäßiger Musik … .[6]

 

Im Rahmen einer theologischen Grundlegung der Kirchenmusik konkretisiert er:

 

„Die Musik, die dem Gottesdienst des Menschgewordenen und am Kreuz Erhöhten entspricht, lebt aus einer anderen, größeren und weiter gespannten Synthese von Geist, Intuition und sinnhaftem Klang. Man kann sagen, dass die abendländische Musik vom Gregorianischen Choral über die Musik der Renaissance und des Barock bis hin zu Bruckner und darüber hinaus aus dem inneren Reichtum dieser Synthese kommt und sie in einer Fülle von Möglíchkeiten entfaltet. Es gibt dieses Große nur hier, weil es allein aus dem anthropologischen Grund wachsen konnte, der Geistiges und Profanes in einer letzten menschlichen Einheit verband. Sie löst sich auf in dem Maß, in dem diese Anthropologie entschwindet. Die Größe dieser Musik ist für mich die unmittelbarste und evidenteste Verifikation des christlichen Menschenbildes und des christlichen Erlösungsglaubens, die uns die Geschichte anbietet. Wer wirklich von ihr getroffen ist, weiß irgendwie vom Innersten her, dass der Glaube wahr ist, auch wenn er noch viele Schritte braucht, um diese Einsicht mit Verstand und Willen nachzuvollziehen. … Das bedeutet, dass liturgische Musik der Kirche jener Integration des Menschseins zugeordnet sein muss, die im Fleischwerdungsglauben vor uns hintritt.[7]

Daraus ergibt sich nach Ratzinger eine zweifache praktische Konsequenz für die liturgische Musik: Sie muss zum einen

„in ihrem innersten Charakter dem Anspruch der großen liturgischen Texte - Kyrie, Gloria, Sanctus, Agnus Dei - entsprechen.“

 

Allerdings besagt das nicht, „dass sie nur Textmusik sein dürfte … . Aber sie findet in der inneren Richtung dieser Texte eine Wegweisung für ihre eigene Aussage.[8]

 

Zum anderen sind der Gregorianische Choral und die Polyphonie[9] ein weiterer Orientierungspunkt.

 

„Dieser Hinweis bedeutet wiederum nicht, dass alle Musik der Kirche Nachahmung dieser Musik sein müsse. In diesem Punkt gab es in der Tat in der kirchenmusikalischen Erneuerung des 19. Jahrhunderts und wohl auch in darauf fußenden päpstlichen Dokumenten manche Verengung. Richtig verstanden ist damit einfach gesagt, dass hier Maßbilder gegeben sind, die Orientierung gewähren; …. .[10]

 

Der Auftrag des Zweiten Vatikanische Konzils

 

Das Zweite Vatikanische Konzil hebt ausdrücklich den Gregorianischen Choral und die Polyphonie besonders hervor:

 

„Die Kirche betrachtet den Gregorianischen Choral als den der römischen Liturgie eigenen Gesang; demgemäß soll er in ihren liturgischen Handlungen, wenn im übrigen die gleichen Voraussetzungen gegeben sind, den ersten Platz einnehmen. Andere Arten der Kirchenmusik, besonders die Mehrstimmigkeit, werden für die Feier der Liturgie keineswegs ausgeschlossen, wenn sie dem Geist der Liturgie im Sinne von Art. 30 entsprechen.[11]

 

Wenn auch die Formulierung des Konzilstextes dem Choral und der Mehrstimmigkeit (Polyphonie) keine „Alleingültigkeit“[12] zuspricht, so ist doch unzweideutig eine Priorität für den Gregorianischen Choral - er soll den ersten Platz, eine Vorrangstellung in der Liturgie einnehmen (principem locum obtineat) - und unter der anderen Musik die herausragende Stellung der Polyphonie (praesertim vero polyphonia) ausgesagt. Die Konzilsväter nennen die Kirchenmusik einen „Reichtum von unschätzbarem Wert“. Wenn sie dabei den Gregorianischen Choral und die Polyphonie unter den anderen Formen der Kirchenmusik besonders hervorheben, dann darf man darin den Willen der Konzilsväter sehen, den Gregorianischen Choral und die Polyphonie innerhalb des reichen Erbes der Kirchenmusik als außerordentliche Schätze zu werten.

Mit dem Hinweis auf Artikel 30 der Liturgiekonstitution ordnen die Konzilsväter allerdings die Verwendung aller Formen der sakralen Musik dem Postulat der tätigen Teilnahme der Gläubigen unter. Das heißt im Kontext der sakralen Musik in der Feier der Messe, dass die Akklamationen des Volkes aufgrund des Chorgesang nicht vernachlässigt werden dürfen.[13]

 

Die Fehlentwicklung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil

 

Doch auch in der Kirchenmusikpraxis der auf das Konzil folgenden Jahre vollzog sich eine Entwicklung, die sich vom Auftrag des Konzils entfernt hat. Ratzinger beklagt, dass „viele Liturgiker jenen Schatz beiseite geschoben“ haben, „indem sie ihn für „esoterisch“ erklärten, sie haben ihn entgegen dem Wortlaut des Artikel 116 der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium

 

„hintangesetzt im Namen der „Verständlichkeit für alle und in jedem Moment der nachkonziliaren Liturgie“. Folglich nicht mehr „Kirchenmusik“ - die allenfalls noch für besondere Anlässe in die Kathedralen verbannt ist -, sondern nur noch „Gebrauchsmusik“, Songs, leichte Melodien, eingängige Sachen … Immer deutlicher ist die erschreckende Verarmung spürbar geworden, die entsteht, wo man dem Schönen die Tür weist und sich ausschließlich dem „Gebrauch“ unterordnet. Die Erfahrung hat gezeigt, wie der Rückzug auf die „Verständlichkeit für alle“ als einzige Kategorie die Liturgie nicht wirklich verständlicher und offener, sondern nur ärmer gemacht hat… Auch hier … hat man die große Kirchenmusik im Namen der „tätigen Teilnahme“ beiseitegeschoben: Aber kann diese „Teilnahme“ nicht etwa auch das Aufnehmen mit Geist und Sinnen bedeuten? Ist im Vernehmen, Aufnehmen. Ergriffensein wirklich nichts „Aktives„? … Eine Kirche, die nur noch „Gebrauchsmusik“ macht, verfällt dem Unbrauchbaren und wird selbst unbrauchbar. Ihr ist Höheres aufgetragen. Sie soll - wie es vom alttestamentlichen Tempel gesagt ist - Stätte der „Herrlichkeit“ sein und freilich so auch Stätte, an der die Klage der Menschheit vor das Ohr Gottes gebracht wird. Sie darf sich nicht im gemeindlichen Brauchbaren beruhigen; sie muß die Stimme des Kosmos wecken und, indem sie den Schöpfer verherrlicht, dem Kosmos seine Herrlichkeit entlocken, ihn selbst herrlich und damit schön, bewohnbar, liebenswert machen.[14]

 

Diese Entwicklung in der Zeit nach dem Konzil ist nicht nur ein Zeichen „kulturellen Umbruch(s)“, sondern führte auch zu einer „anthropologischen Veränderung“, von der besonders die Jugend betroffen ist, „deren akustischer Sinn seit Anfang der sechziger Jahre durch die Rockmusik und durch andere verwandte Produkte verkümmert ist“, so dass es heute schwierig ist, „Jugendliche dazu zu bringen, die alten deutschen Choräle anzuhören oder gar zu singen.[15]

 

Schließlich stellt Ratzinger die rhetorische Frage:

 

„Wenn die Kirche weiterhin die Welt verwandelt und menschlicher machen soll, wie kann sie in ihrer Liturgie auf die Schönheit verzichten, die mit der Liebe und mit dem Glanz der Auferstehung eng verbunden ist?[16]

 

Vor dem Hintergrund dieser besorgniserregenden Beobachtungen fügt sich auch der Aufruf Benedikts XVI. in seiner Postsynodalen Apostolischen Adhortation Sacramentum Caritatis von 2007, die „oberflächlichen Improvisationen oder die Einführung musikalischer Gattungen, die den Sinn der Liturgie nicht berücksichtigen“ zu vermeiden. Er fährt fort:

 

„In seiner Eigenschaft als liturgisches Element hat sich der Gesang in die besondere Form der Zelebration einzufügen. Folglich muß alles - im Text, in der Melodie und in der Ausführung - dem Sinn des gefeierten Mysterium, den Teilen des Ritus und den liturgischen Zeiten entsprechen.“

 

Und am Ende bricht er eine Lanze für den Gregorianischen Choral:

 

„Schließlich möchte ich, obwohl ich die verschiedenen Orientierungen und die sehr lobenswerten unterschiedlichen Traditionen berücksichtige, daß entsprechend der Bitte der Synodenväter der gregorianische Choral angemessen zur Geltung gebracht wird, da dies der eigentliche Gesang der römischen Liturgie ist“.[17]

 

Neue Chance durch das Motu Proprio „Summorum Pontificum“

 

So ist es nur ein konsequentes Postulat, dass die von Papst Benedikt XVI. beabsichtigte „Reform der Reform“ der Musica Sacra ihren Platz zurückgeben muss, der ihr nach den Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzil in der Liturgie gebührt. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die kulturprägende, weltverbessernde und menschenumwandelnde Kraft der katholischen Liturgie sich gerade nicht zuletzt der Schönheit der ihr eigenen sakralen Musik verdankt. Da nun die „gregorianisch-tridentinische Liturgie Geburtsstätte und Einsatzort des großen überlieferten Schatzes der Musica Sacra ist“,[18] bedeutet das Motu Proprio Summorum Pontificum eine Chance, wieder aus diesem reichen Schatz für die Messfeiern nach dem Missale Romanum Pauls VI, also nach der sogenannten ordentlichen Form, des Römischen Ritus zu schöpfen.[19]

 

„Dabei liegt genau hier die besondere Chance, durch eine identische Musica Sacra, ein identisches Klanggewand, eine solche breite Brücke zwischen Ordentlicher und Außerordentlicher Form des Ritus zu schlagen, daß die zunächst wohl überraschende These Benedikts XVI. von dem einen Ritus in zwei Formen erst wirklich verständlich und einleuchtend wird.[20]

 

Soll die Einheit im Ritus beider Formen wahrgenommen werden, dann darf der überlieferte Reichtum der Musica Sacra nicht nur bei Konzerten aufgeführt und auf CD´s zu hören sein, sondern muss den ihr gebührenden Platz in der Liturgie, für die sie geschaffen worden ist, zurückerhalten.

 

Das Motu Proprio Summorum Pontificum fungiert auf diese Weise als Katalysator im Läuterungsprozeß einer bedauernswerten Fehlentwicklung in den Jahren nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, einer Entwicklung, die  - abgesehen von einigen wenigen lobenswerten Ausnahmen - sowohl zur Verbannung der überlieferten Kirchenmusik aus der Liturgie der Kirchen geführt hat als auch das Bewusstsein dafür geschwächt hat, dass die Musica Sacra nicht ein äußerer Bestandteil, ein Schmuck der Liturgie ist, sondern ein der Liturgie integrales Element.  In der Rückbesinnung auf diese Einheit von Liturgie und Kirchenmusik und im Nutzen dieses „Reichtum(s) von unschätzbarem Wert“[21] trägt das Motu Proprio bei, die nachkonziliare Entwicklung zu korrigieren, die „Reform der Reform“ anzutreiben und den Konzilsauftrag auch in bezug auf die Kirchenmusik in die Praxis umzusetzen.[22]

 


[1]            Wenn die Liturgiekonstitution von „Gesamtkirche“ (Ecclesiae univerae) spricht, dann hat sie nicht nur die Kirchenmusik des Westens vor Augen. Auch darüber hinaus gehende kirchenmusikalische Tradition sind gemeint. Vgl. J. LENGELING, Lebendiger Gottesdienst, 212. Der Maßstab für die Zugehörigkeit zur Kirchenmusik ist mit den Worten Joseph Ratzingers die „Logosbezogenheit“ der sakralen Musik. Siehe hierzu die kurzen Ausführungen über die christologischen Prämissen der Kirchenmusik.

[2]          SC, Art. 112.

[3]          J.A. JUNGMANN, Fußnote zu Arikel 112 von SC, in: LTHK I, 95 f.

[4]          J. OVERATH, „Anmerkungen zur Theologie der Musica sacra“ in: Musica Spiritus Sancti numine sacra, Beiträge zur Theologie der Musica Sacra aus den Publikationen der Consociatio Internationalis Musicae Sacrae, hrsg. v. G. Steinschulte, Cittá del Vaticano 2001,  107.

[5]          J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 132 f. Es ist hier nicht der Ort, die theologischen und anthropologischen Gedanken Ratzingers zur Kirchenmusik eingehender darzustellen.

[6]          Ibid., 133 f.

[7]          Ibid., 543.

[8]          Ibid., 545.

[9]          Ibid., 545. Ratzinger deutet auf Polyphonie bzw. Mehrstimmigkeit metonymisch mit dem Hinweis auf Palestrina hin.

[10]        Ibid., 545.

[11]        SC, Art. 116.

[12]        Vgl. J.A. JUNGMANN, Fußnote zu Artikel 116 von SC.

[13]        SC, Art. 30: „Um die tätige Teilnahme der Gläubigen zu fördern, soll man den  Akklamationen des Volkes den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern … Sorge verwenden.“ (Übersetzung:  LThK.)

[14]        J. RATZINGER, Zur Lage des Glaubens, 132 f.

[15]        Ibid., 134.

[16]        Ibid.

[17]        Sacramentum Caritatis, 42. (Deutsche Übersetzung: Libreria Editrice Vaticana.) Es ist zu bedauern, dass die Polyphonie unerwähnt bleibt, obschon sie vom Zweiten Vatikanischen Konzil neben dem Gregorianischen Choral auch namentlich genannt wird.

[18]        M. TUNGER, „Ansprache zur Eröffnung der SINFONIA SACRA - Jahrestagung 2008“, in: Musica Sacra, Die katholische Kirchenmusik im Lichte des Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI., (hrsg. v. M. Tunger), Aachen 2009, 11.

[19]        Allerdings macht M. Tunger, ibid., 12,  zurecht darauf aufmerksam, dass auch in Kreisen von Anhängern der überlieferten Messe ein falsches Verständnis, ja gar eine Abweisung der Musica Sacra feststellbar ist. „Die hohe Würde und das tiefe Wesen der Musica Sacra … scheint aber leider auch Gläubigen, die am gregorianisch-tridentinischen Ritus teilnehmen oder ihn gar zelebrieren, des öfteren nicht bewußt zu sein. Eine wichtige Frage ist die nach der Beseitigung von Doppelungen der liturgischen Texte, die eigentlich eine ureigene Aufgabe des Chores sind, in der Missa cantata. Hitzige Debatten mit altrituellen Priestern gibt es dazu immer wieder. Besonders drastisch erlebte ich die Ablehnung der überlieferten Musica Sacra in der Liturgie noch in anderer Hinsicht, so beispielsweise bei einem feierlichen Pontifikalamt im alten Ritus anläßlich einer einschlägigen Fachtagung (!) in Köln, bei dem ein halbprofessioneller Chor eine Messe der altklassischen Polyphonie ausführte. Der Kommentar einiger sich stark für die Alte Messe engagierender Meßbesucher lautete tatsächlich: ‚Wir wollen aber beim Ordinarium mitsingen!‘ Eine Forderung, die uns zur Genüge aus der Zeit der reformierten Liturgie bekannt ist.“ Die Bemerkungen Tungers zeigen, wie auch bei traditionsverbundenen Gläubigen eine liturgische Schulung notwendig ist.

[20]        G.B. STEINSCHULTE, „Zur Situation der katholischen Kirchenmusik“, 27.

[21]        SC, Art. 113.

[22]        Allerdings muss man Realist bleiben: Die Krise der Kirchenmusik im Zusammenhang mit der nachkonziliaren Liturgiekrise hat zu einem Mangel an Choralscholen geführt, zumindest gilt das für die deutschsprachigen Länder. Vgl. G.M. STEINSCHULTE, „Zur Situation der katholischen Kirchenmusik“, 27. Die Entwicklung in den Niederlanden z.B. ist dank zahlreicher Privatinitiativen und der Treue zur kirchenmusikalischen Tradition vieler Kirchenchöre und Sänger in eine andere Richtung gegangen. Dort wurde der gregorianische Choral auch in der Zeit nach dem Konzil weiterhin gepflegt und ist bis heute in Geltung. Vgl. hierzu A.P.S. VAN HOUT, Sacraliteit van de Novus Ordo, 37 f.  Es ist zu hoffen, dass das Motu Proprio Summorum Pontificum und die „Reform der Reform“ auch zur  Ausbildung und zum Aufbau guter, engagierter Choralscholen beitragen wird, damit das kirchenmusikalische Erbe der Gregorianik in der Liturgie der Katholischen Kirche des lateinischen Ritus lebendig bleiben kann.Bewahrung des überlieferten Schatzes der „Musica Sacra“

 

          Das sechste Kapitel der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils mit dem Titel De Musica Sacra (über die sakrale Musik) widmet sich der überlieferten Kirchenmusik der Gesamtkirche.[1] Die Konzilsväter würdigen sie als „einen Reichtum von unschätzbarem Wert“. Sie ist vor allem dadurch ausgezeichnet, dass „sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht“[2]. Josef A. Jungmann fügt dem erklärend hinzu, dass die Musik

 

nicht nur Zutat und Ausschmückung der Liturgie

 

ist,

 

sie ist selber Liturgie, integrierender Bestandteil, der zwar nicht zum Wesensbestand, aber zur vollen Gestalt der Liturgie gehört, ähnlich wie Hand und Fuß zur Vollgestalt des Menschen gehören.[3]

Johannes Overath hat die Stoßrichtung der kirchenmusikalischen Reform des Zweiten Vatikanischen Konzils einmal treffend wie folgt formuliert:

 

Es ergibt sich die logische Konsequenz, im Bewußtsein der Kirche von heute und insbesondere im Bewußtsein der heranwachsenden Priestergeneration (im Welt- und Ordensklerus) die Überzeugung wieder lebendig zu machen, daß die Musica sacra nicht ein Ornament, nicht eine Zutat, nicht eine im Grunde entbehrliche Randverziehrung des christlichen Kultes und ganz allgemein der christlichen Frömmigkeit ist, sondern, wie das Konzil sagt, ‚pars integralis', wesentlicher Bestandteil, wesensgemäße, hohe festliche Form christlichen Betens. der Heilige Geist selbst wird in der Sprache der Kirche genannt „Jubilus Patris et Filii„. Eine Liturgie, die auf das pneumatische Lied, auf den „Jubilus“ des hochgestimmten Herzens, auf „das Singen und Spielen im Herrn“ verzichten wollte, wäre nicht nur eine Verkümmerung, sondern geradezu eine Verleugnung ihres eigenen Wesens. Es geht also hier nicht … um irgendwelche bloße Kategorien der Ästethik, sondern um echte Kategorien der Theologie. Es geht darum, der Musica sacra den ihr gebührenden theologischen Rang wiederzugeben, den sie aus mancherlei Gründen weithin verloren hat. Erinnern wir nur an das Wort des hl. Ambrosius: Christus in ecclesia cantat. Das im Opus Dei gesungene Wort wird zum Symbol und zur Erscheinung des göttlichen Logos, dessen Mysterium der Inkarnation sich fortsetzt.[4]

 

          Joseph Ratzinger hat in seinen Beiträgen zur Kirchenmusik die theologische Dimension der Logosbezogenheit der Musica Sacra stets hervorgehoben.

 

a) Christologische und anthropologische Prämissen der „Musica Sacra“

 

          In „Der Geist der Liturgie“ hat Joseph Ratzinger den „mit dem Wort verbundenen gottesdienstlichen Gesang“ in seiner eigentlich christologischen Tiefe gedeutet. Er spricht von der „Logosbezogenheit“ der christlichen Liturgie, d.h. von deren wesentlichem Bezug auf Christus als den fleischgewordenen Sohn Gottes in seiner kosmologischen und heilshistorischen Dimension.[5] Aus der Logosbezogenheit ergibt sich, dass nicht jede Art von Musik für den christlichen Gottesdienst geeignet ist.

 

Der richtet seinen Maßstab auf: und der Maßstab ist der Logos. … Die Integration des Menschen nach oben zu und nicht die Auflösung in den gestaltlosen Rausch oder die bloße Sinnlichkeit ist Maßstab logosmäßiger Musik … .[6]

 

Im Rahmen einer theologischen Grundlegung der Kirchenmusik konkretisiert er:

 

Die Musik, die dem Gottesdienst des Menschgewordenen und am Kreuz Erhöhten entspricht, lebt aus einer anderen, größeren und weiter gespannten Synthese von Geist, Intuition und sinnhaftem Klang. Man kann sagen, dass die abendländische Musik vom Gregorianischen Choral über die Musik der Renaissance und des Barock bis hin zu Bruckner und darüber hinaus aus dem inneren Reichtum dieser Synthese kommt und sie in einer Fülle von Möglíchkeiten entfaltet. Es gibt dieses Große nur hier, weil es allein aus dem anthropologischen Grund wachsen konnte, der Geistiges und Profanes in einer letzten menschlichen Einheit verband. Sie löst sich auf in dem Maß, in dem diese Anthropologie entschwindet. Die Größe dieser Musik ist für mich die unmittelbarste und evidenteste Verifikation des christlichen Menschenbildes und des christlichen Erlösungsglaubens, die uns die Geschichte anbietet. Wer wirklich von ihr getroffen ist, weiß irgendwie vom Innersten her, dass der Glaube wahr ist, auch wenn er noch viele Schritte braucht, um diese Einsicht mit Verstand und Willen nachzuvollziehen. … Das bedeutet, dass liturgische Musik der Kirche jener Integration des Menschseins zugeordnet sein muss, die im Fleischwerdungsglauben vor uns hintritt.[7]

 

          Daraus ergibt sich nach Ratzinger eine zweifache praktische Konsequenz für die liturgische Musik: Sie muss zum einen

 

in ihrem innersten Charakter dem Anspruch der großen liturgischen Texte - Kyrie, Gloria, Sanctus, Agnus Dei - entsprechen.

 

Allerdings besagt das nicht,

 

dass sie nur Textmusik sein dürfte … . Aber sie findet in der inneren Richtung dieser Texte eine Wegweisung für ihre eigene Aussage.[8]

 

Zum anderen sind der Gregorianische Choral und die Polyphonie[9] ein weiterer Orientierungspunkt.

 

Dieser Hinweis bedeutet wiederum nicht, dass alle Musik der Kirche Nachahmung dieser Musik sein müsse. In diesem Punkt gab es in der Tat in der kirchenmusikalischen Erneuerung des 19. Jahrhunderts und wohl auch in darauf fußenden päpstlichen Dokumenten manche Verengung. Richtig verstanden ist damit einfach gesagt, dass hier Maßbilder gegeben sind, die Orientierung gewähren; …. .[10]

 

 

2.2.1.5.2  Der Auftrag des Zweiten Vatikanische Konzils

 

          Das Zweite Vatikanische Konzil hebt ausdrücklich den Gregorianischen Choral und die Polyphonie besonders hervor:

 

Die Kirche betrachtet den Gregorianischen Choral als den der römischen Liturgie eigenen Gesang; demgemäß soll er in ihren liturgischen Handlungen, wenn im übrigen die gleichen Voraussetzungen gegeben sind, den ersten Platz einnehmen. Andere Arten der Kirchenmusik, besonders die Mehrstimmigkeit, werden für die Feier der Liturgie keineswegs ausgeschlossen, wenn sie dem Geist der Liturgie im Sinne von Art. 30 entsprechen.[11]

 

Wenn auch die Formulierung des Konzilstextes dem Choral und der Mehrstimmigkeit (Polyphonie) keine „Alleingültigkeit“[12] zuspricht, so ist doch unzweideutig eine Priorität für den Gregorianischen Choral - er soll den ersten Platz, eine Vorrangstellung in der Liturgie einnehmen (principem locum obtineat) - und unter der anderen Musik die herausragende Stellung der Polyphonie (praesertim vero polyphonia) ausgesagt. Die Konzilsväter nennen die Kirchenmusik einen „Reichtum von unschätzbarem Wert“. Wenn sie dabei den Gregorianischen Choral und die Polyphonie unter den anderen Formen der Kirchenmusik besonders hervorheben, dann darf man darin den Willen der Konzilsväter sehen, den Gregorianischen Choral und die Polyphonie innerhalb des reichen Erbes der Kirchenmusik als außerordentliche Schätze zu werten.

          Mit dem Hinweis auf Artikel 30 der Liturgiekonstitution ordnen die Konzilsväter allerdings die Verwendung aller Formen der sakralen Musik dem Postulat der tätigen Teilnahme der Gläubigen unter. Das heißt im Kontext der sakralen Musik in der Feier der Messe, dass die Akklamationen des Volkes aufgrund des Chorgesang nicht vernachlässigt werden dürfen.[13]

 

2.2.1.5.3 Die Fehlentwicklung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil

 

          Doch auch in der Kirchenmusikpraxis der auf das Konzil folgenden Jahre vollzog sich eine Entwicklung, die sich vom Auftrag des Konzils entfernt hat. Ratzinger beklagt, dass

 

 

viele Liturgiker jenen Schatz beiseite geschoben

 

haben,

 

indem sie ihn für „esoterisch“ erklärten, sie haben ihn

entgegen dem Wortlaut des Artikel 116 der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium

 

hintangesetzt im Namen der „Verständlichkeit für alle und in jedem Moment der nachkonziliaren Liturgie“. Folglich nicht mehr „Kirchenmusik“ - die allenfalls noch für besondere Anlässe in die Kathedralen verbannt ist -, sondern nur noch „Gebrauchsmusik“, Songs, leichte Melodien, eingängige Sachen … Immer deutlicher ist die erschreckende Verarmung spürbar geworden, die entsteht, wo man dem Schönen die Tür weist und sich ausschließlich dem „Gebrauch“ unterordnet. Die Erfahrung hat gezeigt, wie der Rückzug auf die „Verständlichkeit für alle“ als einzige Kategorie die Liturgie nicht wirklich verständlicher und offener, sondern nur ärmer gemacht hat… Auch hier … hat man die große Kirchenmusik im Namen der „tätigen Teilnahme“ beiseitegeschoben: Aber kann diese „Teilnahme“ nicht etwa auch das Aufnehmen mit Geist und Sinnen bedeuten? Ist im Vernehmen, Aufnehmen. Ergriffensein wirklich nichts „Aktives„? … Eine Kirche, die nur noch „Gebrauchsmusik“ macht, verfällt dem Unbrauchbaren und wird selbst unbrauchbar. Ihr ist Höheres aufgetragen. Sie soll - wie es vom alttestamentlichen Tempel gesagt ist - Stätte der „Herrlichkeit“ sein und freilich so auch Stätte, an der die Klage der Menschheit vor das Ohr Gottes gebracht wird. Sie darf sich nicht im gemeindlichen Brauchbaren beruhigen; sie muß die Stimme des Kosmos wecken und, indem sie den Schöpfer verherrlicht, dem Kosmos seine Herrlichkeit entlocken, ihn selbst herrlich und damit schön, bewohnbar, liebenswert machen.[14] 

 

Diese Entwicklung in der Zeit nach dem Konzil ist nicht nur ein Zeichen „kulturellen Umbruch(s)“, sondern führte auch zu einer „anthropologischen Veränderung“, von der besonders die Jugend betroffen ist,

 

deren akustischer Sinn seit Anfang der sechziger Jahre durch die Rockmusik und durch andere verwandte Produkte verkümmert ist,

 

so dass es heute schwierig ist,

 

Jugendliche dazu zu bringen, die alten deutschen Choräle anzuhören oder gar zu singen.[15]

 

Schließlich stellt Ratzinger die rhetorische Frage:

 

Wenn die Kirche weiterhin die Welt verwandelt und menschlicher machen soll, wie kann sie in ihrer Liturgie auf die Schönheit verzichten, die mit der Liebe und mit dem Glanz der Auferstehung eng verbunden ist?[16]

 

          Auf dem Hintergrund dieser besorgniserregenden Beobachtungen fügt sich auch der Aufruf Benedikts XVI. in seiner Postsynodalen Apostolischen Adhortation Sacramentum Caritatis von 2007, die

 

oberflächlichen Improvisationen oder die Einführung musikalischer Gattungen, die den Sinn der Liturgie nicht berücksichtigen

 

zu vermeiden. Er fährt fort:

 

 

In seiner Eigenschaft als liturgisches Element hat sich der Gesang in die besondere Form der Zelebration einzufügen. Folglich muß alles - im Text, in der Melodie und in der Ausführung - dem Sinn des gefeierten Mysterium, den Teilen des Ritus und den liturgischen Zeiten entsprechen“.

 

Und am Ende bricht er eine Lanze für den Gregorianischen Choral:

 

Schließlich möchte ich, obwohl ich die verschiedenen Orientierungen und die sehr lobenswerten unterschiedlichen Traditionen berücksichtige, daß entsprechend der Bitte der Synodenväter der gregorianische Choral angemessen zur Geltung gebracht wird, da dies der eigentliche Gesang der römischen Liturgie ist.[17]

 

2.2.1.5.4 Neue Chance durch das Motu Proprio „Summorum Pontificum“

 

          So ist es nur ein konsequentes Postulat, dass die von Papst Benedikt XVI. beabsichtigte „Reform der Reform“ der Musica Sacra ihren Platz zurückgeben muss, der ihr nach den Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzil in der Liturgie gebührt. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die kulturprägende, weltverbessernde und menschenumwandelnde Kraft der katholischen Liturgie sich gerade nicht zuletzt der Schönheit der ihr eigenen sakralen Musik verdankt. Da nun die

 

gregorianisch-tridentinische Liturgie Geburtsstätte und Einsatzort des großen überlieferten Schatzes der Musica Sacra ist,[18]

 

bedeutet das Motu Proprio Summorum Pontificum eine Chance, wieder aus diesem reichen Schatz für die Messfeiern nach dem Missale Romanum Pauls VI, also nach der sogenannten ordentlichen Form, des Römischen Ritus zu schöpfen.[19]

 

Dabei liegt genau hier die besondere Chance, durch eine identische Musica Sacra, ein identisches Klanggewand, eine solche breite Brücke zwischen Ordentlicher und Außerordentlicher Form des Ritus zu schlagen, daß die zunächst wohl überraschende These Benedikts XVI. von dem einen Ritus in zwei Formen erst wirklich verständlich und einleuchtend wird.[20]

 

Soll die Einheit im Ritus beider Formen wahrgenommen werden, dann darf der überlieferte Reichtum der Musica Sacra nicht nur bei Konzerten aufgeführt und auf CD´s zu hören sein, sondern muss den ihr gebührenden Platz in der Liturgie, für die sie geschaffen worden ist, zurückerhalten.

          Das Motu Proprio Summorum Pontificum fungiert auf diese Weise als Katalysator im Läuterungsprozeß einer bedauernswerten Fehlentwicklung in den Jahren nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, einer Entwicklung, die  - abgesehen von einigen wenigen lobenswerten Ausnahmen - sowohl zur Verbannung der überlieferten Kirchenmusik aus der Liturgie der Kirchen geführt hat als auch das Bewusstsein dafür geschwächt hat, dass die Musica Sacra nicht ein äußerer Bestandteil, ein Schmuck der Liturgie ist, sondern ein der Liturgie integrales Element.  In der Rückbesinnung auf diese Einheit von Liturgie und Kirchenmusik und im Nutzen dieses „Reichtum(s) von unschätzbarem Wert“[21] trägt das Motu Proprio bei, die nachkonziliare Entwicklung zu korrigieren, die „Reform der Reform“ anzutreiben und den Konzilsauftrag auch in bezug auf die Kirchenmusik in die Praxis umzusetzen.[22]

 


[1]            Wenn die Liturgiekonstitution von „Gesamtkirche“ (Ecclesiae univerae) spricht, dann hat sie nicht nur die Kirchenmusik des Westens vor Augen. Auch darüber hinaus gehende kirchenmusikalische Tradition sind gemeint. Vgl. J. LENGELING, Lebendiger Gottesdienst, 212. Der Maßstab für die Zugehörigkeit zur Kirchenmusik ist mit den Worten Joseph Ratzingers die „Logosbezogenheit“ der sakralen Musik. Siehe hierzu die kurzen Ausführungen über die christologischen Prämissen der Kirchenmusik.

[2]          SC, Art. 112.

[3]          J.A. JUNGMANN, Fußnote zu Arikel 112 von SC, in: LTHK I, 95 f.

[4]          J. OVERATH, „Anmerkungen zur Theologie der Musica sacra“ in: Musica Spiritus Sancti numine sacra, Beiträge zur Theologie der Musica Sacra aus den Publikationen der Consociatio Internationalis Musicae Sacrae, hrsg. v. G. Steinschulte, Cittá del Vaticano 2001,  107.

[5]          J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 132 f. Es ist hier nicht der Ort, die theologischen und anthropologischen Gedanken Ratzingers zur Kirchenmusik eingehender darzustellen.

[6]          Ibid., 133 f.

[7]          Ibid., 543.

[8]          Ibid., 545.

[9]          Ibid., 545. Ratzinger deutet auf Polyphonie bzw. Mehrstimmigkeit metonymisch mit dem Hinweis auf Palestrina hin.

[10]        Ibid., 545.

[11]        SC, Art. 116.

[12]        Vgl. J.A. JUNGMANN, Fußnote zu Artikel 116 von SC.

[13]        SC, Art. 30: „Um die tätige Teilnahme der Gläubigen zu fördern, soll man den  Akklamationen des Volkes den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern … Sorge verwenden.“ (Übersetzung:  LThK.)

[14]        J. RATZINGER, Zur Lage des Glaubens, 132 f.

[15]        Ibid., 134.

[16]        Ibid.

[17]        Sacramentum Caritatis, 42. (Deutsche Übersetzung: Libreria Editrice Vaticana.) Es ist zu bedauern, dass die Polyphonie unerwähnt bleibt, obschon sie vom Zweiten Vatikanischen Konzil neben dem Gregorianischen Choral auch namentlich genannt wird.

[18]        M. TUNGER, „Ansprache zur Eröffnung der SINFONIA SACRA - Jahrestagung 2008“, in: Musica Sacra, Die katholische Kirchenmusik im Lichte des Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI., (hrsg. v. M. Tunger), Aachen 2009, 11.

[19]        Allerdings macht M. Tunger, ibid., 12,  zurecht darauf aufmerksam, dass auch in Kreisen von Anhängern der überlieferten Messe ein falsches Verständnis, ja gar eine Abweisung der Musica Sacra feststellbar ist. „Die hohe Würde und das tiefe Wesen der Musica Sacra … scheint aber leider auch Gläubigen, die am gregorianisch-tridentinischen Ritus teilnehmen oder ihn gar zelebrieren, des öfteren nicht bewußt zu sein. Eine wichtige Frage ist die nach der Beseitigung von Doppelungen der liturgischen Texte, die eigentlich eine ureigene Aufgabe des Chores sind, in der Missa cantata. Hitzige Debatten mit altrituellen Priestern gibt es dazu immer wieder. Besonders drastisch erlebte ich die Ablehnung der überlieferten Musica Sacra in der Liturgie noch in anderer Hinsicht, so beispielsweise bei einem feierlichen Pontifikalamt im alten Ritus anläßlich einer einschlägigen Fachtagung (!) in Köln, bei dem ein halbprofessioneller Chor eine Messe der altklassischen Polyphonie ausführte. Der Kommentar einiger sich stark für die Alte Messe engagierender Meßbesucher lautete tatsächlich: ‚Wir wollen aber beim Ordinarium mitsingen!‘ Eine Forderung, die uns zur Genüge aus der Zeit der reformierten Liturgie bekannt ist.“ Die Bemerkungen Tungers zeigen, wie auch bei traditionsverbundenen Gläubigen eine liturgische Schulung notwendig ist.

[20]        G.B. STEINSCHULTE, „Zur Situation der katholischen Kirchenmusik“, 27.

[21]        SC, Art. 113.

[22]        Allerdings muss man Realist bleiben: Die Krise der Kirchenmusik im Zusammenhang mit der nachkonziliaren Liturgiekrise hat zu einem Mangel an Choralscholen geführt, zumindest gilt das für die deutschsprachigen Länder. Vgl. G.M. STEINSCHULTE, „Zur Situation der katholischen Kirchenmusik“, 27. Die Entwicklung in den Niederlanden z.B. ist dank zahlreicher Privatinitiativen und der Treue zur kirchenmusikalischen Tradition vieler Kirchenchöre und Sänger in eine andere Richtung gegangen. Dort wurde der gregorianische Choral auch in der Zeit nach dem Konzil weiterhin gepflegt und ist bis heute in Geltung. Vgl. hierzu A.P.S. VAN HOUT, Sacraliteit van de Novus Ordo, 37 f.  Es ist zu hoffen, dass das Motu Proprio Summorum Pontificum und die „Reform der Reform“ auch zur  Ausbildung und zum Aufbau guter, engagierter Choralscholen beitragen wird, damit das kirchenmusikalische Erbe der Gregorianik in der Liturgie der Katholischen Kirche des lateinischen Ritus lebendig bleiben kann.

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Gero Weishaupt