Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Mögliche Änderungen im Missale Romanum Pauls VI.

 

Die bisher dargestellte „Reform der Reform“ beschränkte sich auf einige Elemente in der nachkonziliaren Liturgiereform und -entwicklung, die vom Auftrag und den Vorgaben der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium abweichen. „Reform der Reform“ wurde hier verstanden als eine Korrektur nachkonziliarer Fehlentwicklungen in der Liturgie. Die Zelebration zum Volk hin, der Wegfall des Lateins, des Gregorianischen Chorals und der Polyphonie widersprechen dem deutlichen Auftrag des Zweiten Vatikanischen Konzil. Auch die weiter oben erwähnte Einführung der Handkommunion kann sich auf die Konzilstexte nicht berufen. Die Liturgiekonstitution ist teilweise nicht rezipiert und falsch umgesetzt worden. Die allgemeine Zulassung der gregorianisch-tridentinischen Form des Römischen Messritus durch das Motu Proprio Summorum Pontificum leistet einen unerlässlichen Beitrag zur Verwirlichung des Zweiten Vatikanischen Konzils.

 

Doch könnte die „Reform der Reform“ noch weiter gehen und das Missale Romanum Pauls VI., die heutige ordentliche Ausdrucksform des Römischen Messritus, zumindest aber einige Teile davon selber betreffen, das heißt einen Prozess einer Änderungen des Ordo Missae von 1970 im Spiegel des Missale Romanum Pius´ V., der gegenwärtigen außerordentlichen Ausdrucksform des Römischen Ritus,  einleiten.  Die von Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. geforderte Einschränkung der Anpassungsmöglichkeiten, die die ordentliche Form bietet, würden bereits eine Änderung der Institutio Generalis des Missale Romanum Pauls VI. wie auch der entsprechenden Rubriken im Ordo Missae mit sich bringen. Auch die in der Postsynodalen Apostolischen Adhortation Sacramentum Caritatis „unter Berücksichtigung der alten und ehrwürdigen Gepflogenheiten“ vorgeschlagene Verlegung des ritus pacis, des Friedensgrußes, vom Kommunionritus vor die Darbringung der Opfergaben geht in diese Richtung.[1]

 

Im folgenden sollen abschließend zum Thema Befruchtung des Messordo Pauls VI. durch das Missale Romanum 1962 im Rahmen einer grundsätzlichen „Reform der Reform“ einige mögliche Reformen des Missale Romanum Pauls VI. im Lichte der Tradition, d.h. in bezug auf das Missale Romanum Pius´ V, das nach Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. einziger Bezugspunkt der „Reform der Reform“ des Missale Romanum Pauls VI. ist, thematisiert werden. Dabei wird im Rahmen dieser Darstellung nicht der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Für eine detaillierte Behandlung des Themas sei auf die Fachliteratur verwiesen. Vielmehr sollen einige wenige Elemente der Messliturgie exemplarisch zur Sprache kommen.[2]

 


[1]          Sacramentum Caritatis, Nr. 50, Fußnote 150. (Deutsche Übersetzung: Libreria Editrice Vaticana.)

[2]          Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Verfasser kein Liturgiewissenschaftler ist.

 

Druckversion | Sitemap
© Gero Weishaupt