Die Gläubigen haben das Recht, sich an den Ordinarius oder direkt an den Apostolischen Stuhl zu wenden. Sie sollten allerdings - nach Möglichkeit - zuerst mit dem Täter bzw. dem, der den Missbrauch verübt hat, selber sprechen und ihn auf den Missbrauch hinweisen. Wenn der betreffende Kleriker oder Laie mit pastoralem Auftrag sich nicht einsichtig zeigt und zu erkennen gibt, den Missbrauch zu wiederholen, ist der Ordinarius (Bischof, Generalvikar und der für Liturgie zuständige Bischofsvikar) von dem liturgischen Missbrauch in Kenntnis zu setzen, der eine Voruntersuchung einleiten soll.
Greift der Ordinarius nicht ein oder handelt er nicht angemessen, sollten die Gläubigen sich an den Apostolischen Stuhl wenden. Zuständig in Rom ist die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Bei den an anderer Stelle aufgeführten graviora delicta (den besonders schweren Delikten) muss grundsätzlich immer die Glaubenskongregation eingeschaltet werden.
Der Apostolische Stuhl nimmt die Beschwerden sehr ernst. Wenn eine Beschwerde bei der zuständigen Kongregation eintrifft, nimmt diese Kontakt auf mit dem verantwortlichen Diözesanbischof. Die Ahndung besonders schwerer Delikte behält, wie gesagt, der Apostolische Stuhl sich selber vor.
Adressen beim Apostolischen Stuhl, bei der Klagen über liturgische Missbräuche, lauten: