Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Die Eingangsriten (ritus initiales)

 

Im Missale Romanum Pauls VI. umfassen die Eingangsriten den Einzug, den Altarkuss, die Begrüßung der Gläubigen durch Kreuzzeichen und Gnadenwunsch, die (fakultative) Einführung in die liturgische Feier, den Bußakt (an Sonntagen fakultative Weihwassersegnung als Bußakt), Kyrie, Gloria (an Sonntagen, Festen und Hochfesten) und abschließend das Tagesgebet (Kollekte).[1]  Der Ordo Missae Pauls VI. sieht vor, dass der Priester, während alle stehen, das Kreuzzeichen, die Begrüßung und den Bußakt vom Priestersitz aus vollzieht.[2] Dabei fällt auf, dass der Priester sich erst zur Begrüßung bzw. zum Gnadenwunsch, also nach dem Kreuzzeichen, dem Volk zuwendet (versus ad populum). Der Messordo Pauls VI. geht, wie bereits weiter oben ausgeführt worden ist, von der Zelebration versus Deum bzw. Orientem aus. Allerdings bleibt der Priester ab dem Gnadenwunsch dem Volke zugewandt und spricht, wenn man von den Rubriken ausgeht, alle Gebete - vom Schuldbekenntnis bis zur Kollekte - zum Volk hin.

 

In einem reformierten Messordo sollte der Priester grundsätzlich alle Gebete, die Teil des Eingangsritus sind (Bußakt, Kyrie, Gloria, Kollekta) gemeinsam mit dem versus Deum beten. Das heißt, nachdem er sich zum Gnadenwunsch (Dominus vobiscum) kurz dem Volk zugewandt hat, dreht er sich wieder zum Gebet des Schuldbekenntnisses um. Denn das Schuldbekenntnis, das Kyrie, das Gloria und die Kollekte sind kein Dialog und auch keine Verkündigung, sondern richten sich an Gott bzw. an Christus. Die Hinwendung zum Volk ist darum an dieser Stelle nicht angebracht. Erst der Wortgottesdienst, der, ohne seine kultische Dimension zu leugnen, verkündigenden Charakter hat, erfolgt zum Volk hin. Der Bußakt sollte in einer reformierten Version des Missale Pauls VI. ausschließlich das Confiteor vorsehen. Wegen der eindringlichen Selbstbeschuldigung und seines persönlichen Charakters[3]  sollte er durch keine andere Formen ersetzt werden.  Die im Missale Pauls VI. aufgenommenen Alternativformen Miserere nostri, Domine und die Kyrie-Litanei mit Tropen sollten darum als Möglichkeit eines Bußaktes wegfallen, zumal die Kyrie-Litanei, anders als die deutsche Übersetzung vermuten lässt („Herr, erbarme Dich unser“), kein Buß- und Vergebungsgebet ist, sondern ein Lobpreis[4] und eine Huldigung[5] auf den Kyrios, Christus.

 

Die (fakultativ vorgesehene) mystagogische[6] Einführung in die Liturgie sollte, wie Klaus Gamber zurecht vorschlägt, vor Beginn der Messfeier, also nicht in ihr gehalten werden.

„Wenn früher ein Pfarrer seiner Gemeinde eine Einführung in die Messfeier geben wollte - was durchaus zu begrüßen war und ist -, dann konnte er dies vor Begin des Gottesdienstes tun. Dadurch wurde die Feier nicht durch eine ‚zweite Predigt‘ auseinandergerissen. Dieser Bruch wird jetzt besonders im lateinischen Hochamt deutlich, wo nach dem gesungenen Introitus eine oft ausführliche Begrüßung und Einführung erfolgt, der sich das ‚allgemeine Schuldbekennnist‘ anschließt.“[7]

Zu erwägen ist allerdings auch die Wiedereinführung des Stufengebetes, das der Priester alleine (eventuell mit den Altardienern) verrichtet.

 

„Die Abschaffung des Stufengebetes und die Einführung des Bußaktes liegen in einer liturgietheologischen Vorentscheidung begründet. Man wollte die Messe als eine gemeinschaftliche Handlung - ohne Unterschied - beginnen lassen. Das geweihte Priestertum und die Funktion der niederen Weihen treten dadurch in ihrer theologischen Bedeutung stark zurück.[8]

 

Dabei ist in der nachkonziliaren Reform nicht genügend berücksichtigt worden, dass die alleinige Vorbereitung des Priesters durch das einleitende Stufengebet überhaupt nicht im Widerspruch steht zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Dogmatische Konstitution Lumen Gentium unterstreicht, dass das ministerielle Priestertum der geweihten Amtsträger und das allgemeinen Priestertum aller Getauften sich nicht „nur dem Wesen nach, sondern auch den Grade nach unterscheiden.“ Es geht um zwei verschiedene Weisen der Teilnahme an dem einen Priestertum Christi.[9]

 

Das Stufengebet ist das Vorbereitungsgebet des Priesters, durch das er sich persönlich auf die heilige Handlung vorbereitet.[10] In der außerordentlichen Form besteht er aus zwei Teilen: dem 42. Psalm (Iudica) und dem Schuldbekenntnis (Confiteor), gefolgt von einer fürbittenden Antwort (Misereatur) und einer Absolutionsformel (Indulgentiam). Ob der 42. Psalm in einer reformierten Messordo erhalten bleiben soll, mögen die Fachleute entscheiden.[11] Das Schuldbekenntnis, dessen Aufnahme  in den Messordo bedeutend früher erfolgt ist als die des  Psalmes  Iudica,[12]  sollte in der Regel vom Priester erst alleine gebetet werden, gefolgt von dem allgemeinen Schuldbekenntnis der Gemeinde. Denkbar wäre, dass zu besonderen Anlässen Priester und Gemeinde gemeinsam das Schuldbekenntnis beten, wobei der Priester sich immer, wie gesagt, mit dem Volk in einer Gebetsrichtung an Gott wendet, also versus Deum zusammen mit dem Volk seine Schuld bekennt.[13]

 

Das Schuldbekenntnis (und eventuell vorausgehend der Psalm Iudica) sollen auf jeden Fall vor den Altarstufen oder vor dem Altar vom Priester gebetet werden, also als Stufengebet erhalten bleiben, so wie es das Missale Romanum Pauls VI. für die „Stille Messe“, der Messe, bei der wenigstens ein Altardiener assistiert, unverändert vorsieht.[14] Danach erst begibt  sich der Priester zum Altar und verehrt ihn mit einem Kuss. Wichtig ist, dass der Priester alle folgenden Riten und Gebete in einer Gebetsrichtung mit dem Volk vollzieht, zur Apsis bzw. zum Osten hin gewendet. Erst zum Wortgottesdienst geht er zu seinem Sitz.

 


[1]          Vgl. J. HERMANS, Die Feier der Eucharistie, 105-147.

[2]          Institutio Generalis, Nr. 124.

[3]          Vgl. J. HERMANS, Die Feier der Eucharistie, 126.

[4]          U. FILLER, Liturgie, 97. 

[5]          J. HERMANS, Die Feier der Eucharistie, 136.

[6]          Ibd., 119 f.

[7]          K. GAMBER, Fragen in die Zeit. Kirche und Liturgie nach dem Vatikanum II = Studia Patristica et Liturgie (24. Beiheft), hrgs. u.a. vom Liturgiewissenschaftlichen Institut Regensburg,  Regensburg 1989, 84.

[8]          S. CONRAD, Die innere Logik eines Ritus als Maßstab liturgischer Entwicklung. Vortrag gehalten auf der Internationalen Konferenz „Pope Benedict XVI and the Sacred Liturgy“ vom 21. bis 24. August 2008 in Budapest, 3. Bisher nicht veröffentlicht.

[9]          LG, Art. 10: „Sacerdotium autem commune fidelium et sacerdotium ministeriale seu hierarchicum, licet essentiali et non gradu tantum differant, ad invicem tamen ordinantur; unum enim et alterum suo peculiari modo de uno Christi sacrerdotio participant.“  („Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Wie am Priestertum Christi teil.“ Deutsche Übersetzung: LThK.). Die Hauptaussage des Konzilstextes ist zwar nicht jene über den wesentlichen und graduellen Unterschied zwischen Priestern und Laien - diese Aussage steht in einem untergeordneten Konzessivsatz (licet) -, sondern die gegenseitige Zuordnung beider Weisen des einen Priestertums. Aber diese Zuordnung ist nur möglich aufgrund von Verschiedenheit. Komplimentarität setzt Differenz voraus. Dass die Unterscheidung in einem untergeordneten Nebensatz ausgesagt wird, hat seinen Grund in dem Anliegen der Konzilsväter, das Priestertum aller Gläubigen positiv zu formulieren. Darum stellen die Konzilsväter das ministerielle dem gemeinsamen Priestertum Christi gegenüber. Siehe A. GRILLMEIER, Kommentar zur Dogmatischen Konstitution über die Kirche, in: LThK Bd. 1, 182.  Die Folge dieser unterschiedlichen Teilnahme am Priestertum Christi Diese Unterscheidung ist eine andere Teilnahme am eucharistischen Opfer. Das Konzil formuliert das folgendermaßen: „Sacerdos quidem  ministeralis, potestate sacra qua gaudet, … sacrificium eucharisticum in persona Christi conficit illudque nomine totius populi offert; fideles vero, vi regalis sui sacerdotii, in oblationem Eucharistiae concurrunt, illudque in sacramentis suscipiendis, in oratione et gratiarum actione, testimonio vitae sanctae, abnegatione et actuosa caritate exercent.“ Vgl. LG, Art. 10. („Der Amtspriester nämlich“ „vollzieht“ „kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat,“ „in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gott dar; die  Gläubigen hingegen wirken kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringen mit und üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe.“ [Deutsche Übersetzung: LThK.]). Der Priester hebt sich als in der Person Christi handelnd vom gemeinsamen Priestertum aller Getauften ab. Er vertritt die Gläubigen in Christus bei Gott.

[10]        J.A. JUNGMANN, Der Gottesdienst der Kirche, Innsbruck 1963, dritte Auflage, 118.

[11]        Der Psalm Iudica stammt aus dem 10. Jahrhundert, hat sich aber nach J.A. Jungmann erst im 16. Jahrhundert durchgesetzt. Einige monastische Liturgien wie auch die Liturgie der Jesuiten haben ihn nicht aufgenommen. Vgl. J.A. JUNGMANN, Der Gottesdienst der Kirche, 118.  Jungmann weist allerdings darauf hin, dass der Psalm „für den Augenblick des Hintretens zum Altar trefflich geeignet“ ist; „wenn wir uns zu Gott hinwenden wollen, tritt uns ja immer der sündige Mensch in irgend einer Form hindernd in den Weg. Aber wir haben allen Grund, uns nicht irre machen zu lassen und Gott jubeln zu preisen. Denn sein Licht und seine Gnade werden uns auch heute wieder hinführen zum heiligen Berg, auf dem wir Christus begegnen“.  Idem., 119.

[12]        Idem, 119 f.: „Älter ist der zweite Teil des Stufengebetes, der das Confiteor enthält, das der Priester tief verbeugt verrichtet. Seine Geschichte beginnt mit der Angabe in den ältesten römischen Ordines, daß der Papst wenn er vor dem Altar ankommt, zu stillem Gebete niederkniet oder auch sich auf den Boden hinwirft, so wie es heute am Karfreitag noch üblich ist. Es dürfte dies ursprünglich als ein Gebet demütiger Anbetung gemeint gewesen sein; aber seitdem man im 9. Jahrhundert auf fränkischem Boden begann, formulierte Gebetestexte dafür einzusetzen, sind es die sogenannten Apologien, entschuldigende Selbstanklagen, die wir finden. … Seit dem 11. Jahrhundert wird es in die Messe herüberkommen, und zwar meistens in einer kurzen Form wie sie ähnlich heute noch bei den Dominikanern in Gebrauch ist.“

[13]        Vgl. K. GAMBER, Fragen in die Zeit, 84. 

[14]        Vgl. Institutio Generalis, Nr. 256: Sacerdos, facta profunda inclinatione, stans ante altare, signat se signo crucis, … . “ („Nach einer tiefen Verneigung steht er Priester vor dem Altar und macht ein Kreuzzeichen, …“. Hervorhebung:  GPW)

 

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