Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Veterum Sapientia

Apostolische Konstitution Papst Johannes´XXIII. vom 22.02.1962

Am 22. Februar 1962, wenige Montate vor Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils, unterzeichnete Papst Johannes XXIII. in ungewöhnlich feierlicher Form die Apostolische Konstitution Veterum Sapientia, über die "Weisheit der Alten". Gemeint sind die Griechen und die Römer. Veterum Sapientia ist ein Lobpreis ihrer Sprachen: Griechisch und Latein. Vor allem wollte der Papst mit dieser Apostolischen Konstitution die lateinische Sprache fördern. Besondere Aufmerksamkeit sollte ihr in der Priesterausbildung gewidmet werden. Leider blieb dieses päpstliche Dokument ohne Wirkung.

 

Anlässlich des 50. Jahrestages von Veterum Sapientia habe ich einen Kommentar für das katholische Internetportal Kathnews verfaßt, der hier zu lesen ist:

 

50 Jahre "Veterum Sapientia". Ein Dokument das ohne Wirkung geblieben ist.

 

Den lateinischen Text der Apostolischen Konstitution lesen Sie hier:

 

Constitutio Apostolica "Veterum Sapientia"

 

Eine von mir erarbeitete deutsche Übersetzung des lateinischen Textes lesen Sie im folgenden:

 

 

Apostolische Konstitution Veterum Sapientia (Die Weisheit der Alten), veröffentlicht am 22. Februar 1962 durch den Seligen Papst Johannes XXIII


Die WEISHEIT DER ALTEN, wie wir sie in den Schriften der Griechen und Römer finden, und die ebenso berühmten Lehrschriften der antiken Völker haben gleichsam als eine gewisse vorhersagende Morgenröte der evangelischen Wahrheit zu gelten, die der Sohn Gottes, “Herr und Meister der Gnade und der Lehre, Erleuchter und Führer des Menschengeschlechtes” (Tertullian, Apol. 21; Migne, PL 1, 394), auf dieser Erde verkündet hat. Die Väter und Lehrer der Kirche haben in den Überlieferungen jener alten Zeiten eine Vorbereitung der menschlichen Seelenkräfte zur Annahme des himmlischen Reichtums, welchen Christus in der “Verwirklichung der Fülle der Zeiten” (Eph, 1, 10) den Sterblichen mitgeteilt hat, erkannt. Offenbar ist aufgrund dessen bewirkt worden, daß in der neuen Ordnung des Christentums gar nichts verloren gegangen ist, was sie vor Jahrhunderten an Wahrem, Gerechtem, Edlem und schließlich Schönem hervorgebracht haben.


Aus diesem Grunde bringt die heilige Kirche den Zeugnissen solcher Weisheit, und zwar insbesondere der griechischen und lateinischen Sprache - gleichsam als goldenes Gewand der eigentlichen Weisheit -, gewiss grossen Respekt entgegen. Sie hat auch die anderen verehrungswürdigen Sprachen, die im Orient geblüht haben, wegen ihres nicht geringen Einflusses auf den Fortschritt der Menschheit und die Entwicklung der Sitten in Gebrauch genommen. Diese sind sowohl im Gebrauch bei den kirchlichen Zeremonien als auch bei der Auslegung der Heiligen Schriften bis heute in bestimmten Regionen gleichsam als nie verstummende Sprachen des lebendigen Altertums in Geltung geblieben.


In der Vielfalt dieser Sprachen ragt in der Tat jene heraus, die zuerst in Latium entstanden ist. Danach ist sie später auf ausserdentliche Weise für die Verbreitung des Christentums im Osten nützlich gewesen. Denn nicht ohne den göttlichen Ratschluss traf es sich, dass die Sprache, die sehr umfangreiche Völkergemeinschaft unter der Herrschaft des Römischen Imperiums über sehr viele Jahrhunderte vereint hatte, auch die eigene Sprache des Apostolischen Stuhles wurde (vgl. S. Congr. Stud., Epist. Vehemente sane ad Ep. universos, 1 Iul. 1908, in: Enchiridion clericorum, n. 820. Pius XI., Epist. Ap. Unigenitus Dei Filius, 19 Mar. 1924, in: AAS, XVI [1924] 141) und - für die Zukunft bewahrt - die christlichen Völker Europas miteinander durch ein enges Band der Einheit verbindete.


Die lateinische Sprache ist aus sich heraus sehr geeignet zur Förderung jedweder Zivilisation unter allen Völkern, denn sie gibt nicht Anlass zu Neid, den einzelnen Völkern erweist sie sich als gleichwertig, begünstigt niemanden, schliesslich ist sie bei allen willkommen und beliebt. Man darf auch dies nicht aus dem Blick verlieren: Der lateinischen Sprache wohnt eine edle Gestalt und Eigentümlichkeit inne, da sie einen prägnanten, reichen, rhythmischen, würdevollen Stil hat (Vgl. Pius XI., Epist. Ap. Officiorum omnium, 1. Aug. 1922, in: AAS, XIV [1922] 452-453), was auf einzigartige Weise zur Klarheit und Erhabenheit beiträgt.


Aus diesem Grund hat sich der Heilige Stuhl stets für die Bewahrung der lateinischen Sprache eingesetzt und ihr hohe Wertschätzung entgegengebracht. Denn er selber hat sie in der Ausübung des Lehramtes “gewissermassen als herrliches Gewand der himmlischen Lehre und der heiligsten Gesetze” genutzt (Pius XI., Motu Proprio Litterarum Latinorum, 20. Oktober 1924, in: AAS, XVI [1924] 417), und die geistlichen Diener haben sie verwendet. Denn diese Geistlichen, wo auch immer in der Welt sie wirken, können mit der Sprache der Römer die Mitteilungen des Heiligen Stuhles schneller erhalten und mit ihm und untereinander leichter korrespondieren.Dass folglich die lateinische Sprache, die so sehr mit dem Leben der Kirche in Beziehung steht, “durch Studium und Praxis angeeignet werden muss, ist nicht so sehr für Kultur und Bildung von Interesse als für die Religion”, wie Unser Vorgänger unvergesslichen Andenkens Pius XI. erinnert hat (Pius XI., Epist. Ap. Officiorum omnium, 1. Aug. 1922, in: AAS, XIV [1922] 452), der methodisch und systematisch vorgehend drei Vorzüge dieser Sprache nachgwiesen hat, die mit dem Wesen der Kirche wunderbar übereinstimmen: “Da nämlich die Kirche alle Völker in sich umfasst und bis zum Ende der Zeiten bestehen wird…, fordert sie tatsächlich von ihrer Natur her eine universelle, unveränderliche Sprache und keine Volksprache“ (ibid.).


Da es notwendig ist, dass die “ganze Kirche sich” bei der Römischen Kirche “vereint” (Ireneus, Adv. Haer. 3, 3, 2, in: Migne, PG 7, 848) und da die Päpste “eine wahrhaft bischöfliche, ordentliche und unmittelbare Gewalt einerseits über alle und die einzelnen Kirchen, andererseits über alle und einzelne Hirten und Gläubige” (CIC/1917 can. 218 § 2) jedweden Ritus, jedweder Sprache haben, scheint es absolut passend, dass das Instrument der wechselseitigen Kommunikation allgemein und gleichförmig ist, vor allem zwischen dem Apostolischen Stuhl und den Kirchen, die denselben lateinischen Ritus anwenden. Daher beanspruchen die Römischen Päpste, wenn sie die katholischen Völker etwas lehren wollen, und die Räte der Römischen Kurie, wenn sie bestimmte Aufgaben ausführen und Dekrete anfertigen, die die Gesamtheit der Gläubigen betreffen, ebenso immer die lateinische Sprache, gleich als wenn sie von zahllosen Völkern als Muttersprache akzeptiert ist.


Denn die Kirche soll nicht nur eine universale Sprache, sondern auch eine unveränderliche handhaben. Denn wenn die Wahrheiten der katholischen Kirche sogar aus einigen oder vielen veränderlichen modernen Sprachen übersetzt würden, von denen keine an Bedeutung die anderen überragen würde, dann folgte tatsächlich daraus zweierlei: einerseits wären wegen der ihnen eigenen Vielfalt nicht allen deren Bedeutung klar und deutlich genug, andererseits gäbe es keine allgemeine und feste Norm, nach der die Bedeutung der anderen Sprachen beurteilt werden müssten. Ja, in der Tat muss die lateinische Sprache - schon längst vor der Vielfalt gewahrt, die normalerweise der tägliche Sprachgebruch eines Volkes in den Inhalt der Wörter hineinträgt - gewiss als fest und unveränderlich angesehen werden, während die neuen Inhalte bestimmter lateinischer Wörter, die der Fortschritt, die Auslegung und die Verteidigung der christlichen Lehre forderten, schon lange Zeit einen festen und unveränderlichen Bestand darstellen.


Da schließlich die katholische Kirche als von Christus, dem Herrn, gegründet unter allen menschlichen Gesellschaften bei weitem an Würde herausragt, ist es jedenfalls angebracht, dass sie nicht eine alltägliche, sondern eine vorzügliche und erhabene Sprache verwendet.


Und ausserdem muss die lateinische Sprache gewürdigt werden als ein “Schatz …. von unvergleichlichem Wert” (vgl. Pius XII., Alloc. Magis quam, 23. Nov. 1951, in: AAS, XLIII [1951] 737); sodann gewissermassen als eine Tür, durch die allen der Zugang zu den seit alters her angenommenen christlichen Wahrheiten und den zu interpretierenden schriftlichen Urkunden der kirchlichen Lehre offensteht (vgl. Leo XIII, Epist. Encycl. Depuis le jour, 8 Sept. 1988, in: Acta Leonis XIII, XIX [1899] 166.); und schließlich als ein überaus geeignetes Band, wodurch die heutige Epoche der Kirche mit der der Vergangenheit und der Zukunft wunderbar verbunden wird. Die lateinische Sprache “können Wir zurecht katholisch nennen” (Vgl. Pius XI., Epist. Ap. Officiorum omnium, 1. Aug. 1922, in: AAS, XIV [1922] 453.), da sie ja durch den ständigen Gebrauch des Apostolischen Stuhles, der Mutter und Lehrerin aller Kirchen, geweiht ist.
Aber auch kann niemand im Zweifel darüber sein, dass sowohl die Sprache als auch die angesehenen Literatur der Römer jene Kraft in sich birgt, die für die Bildung und Festigung des zarten Naturanlagen bei der Jugend als ausserordentlich geeignet gilt. Denn durch diese Kraft werden einerseits die wichtigen Fähigkeiten des Geistes und des Herzens ausgebildet, zur Reife gebracht und vervollkommnet sowie die Geistestätigkeit und das Urteilsvermögen geschärft, andererseits auf angemessenere Weise die Grundlage für die jugendliche Intelligenz zum Zwecke der richtigen Erfassung und Einschätzung von allem gelegt sowie schliesslich gelernt, mit scharfer Logik zu denken und zu sprechen.


Aufgrund der bisherigen Überlegungen verstehen wir unschwer, warum die Päpste nicht nur die Bedeutung und den Wert der lateinischen Sprache sehr häufig gepriesen haben, sondern auch ihr Studium und ihre Anwendung den Inhabern der geistlichen Ämter beider Klerikerstufen vorgeschrieben haben. Auf die Gefahren wegen ihrer Vernachlässigung haben sie hingewiesen.


Veranlasst also von denselben sehr ernsten Motiven wie Unsere Vorgänger und einige Provinzialsynoden (vgl. Collectio Lacensis, vor allem vol. III, pp. 1018-1019 [Conc. Prov. West-Monasteriense, 1859]; vol. IV, 29 [Conc. Prov. Parisiense, 1849]; vol. IV, pp. 149, 153 [Conc. Prov. Rhemense, 1849]; vol IV, pp. 359, 361 [Conc. Prov. Avenionense, 1849]; vol Iv, pp. 394, 396 [Conc. Prov. Burdigalense, 1850]; vol. V, p. 61 [Conc. Strigoniense, 1858]; vol V., p. 664 [Conc. Prov. Colocense, 1863]; vol VI, 619 [Synod. Vicariatus Suchnensis, 1803]) ist es auch Unser fester Wille, dass das Studium dieser Sprache, die in ihrer Würde wiederhergestellt ist, und ihre Pflege immer wieder gefördert werden. Weil man nämlich in unserer Zeit damit anfgefangen hat, den Nutzen der römischen Sprache an vielen Orten zu bestreiten und sehr viele sich nach dem Urteil des Heiligen Stuhles in dieser Angelegenheit erkundigen, haben Wir uns darum entschlossen, durch die Veröffentlichung von Normen, die diesem bedeutenden Schreiben angemessen sind, zu bestimmen, dass der alterwürdige und nie unterbrochene Gebrauch der lateinischen Sprache beibehalten und dort, wo er beinahe verschwunden ist, wieder ganz hergestellt wird. Übrigens haben wir deutlich genug, wie Uns scheint, dargelegt, welche unsere Haltung in dieser Angelegenheit ist, als wir folgende Worte an namhafte Latinisten gerichtet haben: „Leider gibt es sehr viele, die in übertriebener Begeisterung für den erstaunlichen Fortschritt der Technik sich anmaßen, Lateinstudien und andere Wissenschaften dieser Art zu verschmähen oder zu beschränken … Unter dem Druck dieser Not meinen wir, einen entgegengesetzen Weg beschreiten zu müssen. Da ganz und gar das dem Geist innewohnt, was dem Wesen und der Würde des Menschen entspricht, muß in stärkerem Maße erworben werden, was den Geist pflegt und fördert, damit nicht die armen Sterblichen ähnlich wie die Maschinen, die sie herstellen, kalt, hart und ohne Liebe erscheinen“ ("Il convegno internazionale di Studi Ciceroniani, in: Discorsi G. XXIII, I (1958/1959) 234-235). Nach eingehender Untersuchung und Abwägung im festen Bewusstsein und der Autorität Unseres Amtes bestimmen und verordnen Wir folgendes:


1. Bischöfe und Ordensobere sollen sich in gleicher Weise darum bemühen, dass in ihren Seminaren und Schulen, in denen junge Leute für das Priestertum ausgebildet werden, alle in dieser Angelegenheit dem Willen des Apostolischen Stuhles eifrig nachkommen und diese Unsere Vorschriften sehr sorgfältig in die Praxis umsetzen.

 

2. Mit väterlichem Einsatz sollen die Bischöfe und Ordensobere dafür Sorge tragen, dass niemand aus ihrem Jurisdiktionsbereich im Streben nach Neuerungen gegen die Inanspruchnahme der lateinischen Sprache in den theologischen Studien oder in der Liturgie Schriften verfasst oder mit einer vorgefassten Meinung den Willen des Apostolischen Stuhles in dieser Sache relativiert oder falsch interpretiert.


3. Wie durch die Vorschriften sowohl des Codex Iuris Canonici (can. 1364) also auch Unsere Vorgänger normiert worden ist, sollen die Priesterkandidaten vor Beginn der eigentlich kirchlichen Studien von sehr kundigen Lehrern mit geeigneter Methode in einer angemessenen Zeitspanne in der lateinischen Sprache unterwiesen werden, “auch aus dem Grunde, damit später, wenn sie zu den höheren Studien gelangt sind … , nicht der Fall eintritt, dass sie wegen fehlender Lateinkenntnisse nicht zu einem vollen Verständnis der Lehrinhalte kommen können, ja sich sogar nicht mehr in jenen wissenschaftlichen Gesprächen üben können, durch die die Fähigkeiten des Geistes für die Verteidigung der Wahrheit auf ideale Weise geschärft werden” (Pius XI., Epist. Ap. Officiorum omnium, 1. Aug. 1922, in: AAS, XIV [1922] 453.). Wir wollen das auf auf jene beziehen, die als Spätberufene sich nicht oder in unzulänglichem Masse um die humanistischen Studien bemühen. Niemand darf zu den philosophischen und theologischen Disziplinen zugelassen werden, wenn er nicht ganz solide in dieser Sprache geschult und geübt ist.


4. Wo immer aber wegen des einheitlichen Studiensystems, das in staatlichen Schulen gilt, der Lateinunterricht bis zu einem gewissen Punkt reduziert worden ist - zum Schaden der wirklichen und sicheren Lehre - , dort wird nach unserer festen Überzeugung das herkömmliche Verfahren des Lateinunterrichts wiederhergestellt. Denn jeder muss davon überzeugt sein, dass auch in dieser Hinsicht das Studiensystem für die Priesteramtskandidaten sorgfältig geschützt werden muss, und zwar nicht nur in bezug auf Anzahl und Art der Studienfächer, sondern auch in Hinblick auf den zeitlichen Rahmen für die Vorlesungen. Wenn nun bedingt durch zeitliche und örtliche Umstände notwendigerweise andere Fächer zu den üblichen hinzukommen müssen, dann soll man entweder den Stundenplan erweitern oder dieselben Fächer kürzen oder deren Vorlesung auf einen anderen Zeitpunkt verlegen.


5. Wie häufiger vorgeschrieben worden ist, müssen die theologischen Hauptfächer in lateinischer Sprache unterwiesen werden. Wie wir durch ihre Anwendungen in mehreren Jahrhunderten erkannt haben, „gilt sie als überaus geeignet, Wesen und Inhalt der Dinge sehr angemessen und deutlich zu erklären“ (S. Congr. Stud., Epist. Vehementer sane, 1. Juli 1908, in: Enchiridion clericorum, n. 821.), weil sie über die für den Schutz der Unversehrtheit des katholischen Glaubens angemessene schon über einen längeren Zeitraum erfolgte Erweiterung ihres eigenen und festen Wortbestandes hinaus auch in nicht geringem Masse geeignet ist, sinnlose und unwesentliche Aussagen zu beseitigen. Darum müssen die Dozenten dieser Diszipline in den höheren Schulen und in den Priesterseminaren sowohl Latein sprechen als auch lateinische Unterrichtsbücher verwenden. Falls sie persönlich wegen fehlender Lateinkenntnisse nicht in der Lage sind, diesen Vorschriften des Heiligen Stuhles Folge zu leisten, sollen sie nach und nach durch dafür geeignete Lehrer ersetzt werden. Wenn jedoch von den Studenten und von den Professoren Probleme gemeldet werden, müssen sie gelöst werden einerseits konsequent von den Bischöfen und Leitern, andererseits tatkräftig und beherzt von den Dozenten.


6. Da die lateinische Sprache die lebendige Sprache der Kirche ist, die für die täglich wachsenden Erfodernisseder Sprache ausgestattet und noch dazu mit neuem, geeignetem und passendem Vokabular versehen werden muss, freilich auf gleichbleibende, allgemeine und mit der Eigenart der lateinischen Sprache übereinstimmende Weise, - die nämlich sowohl die Kirchenväter als auch die brillanten Schreiber, die man „Scholastiker“ nennt, praktiziert haben - erteilen Wir darum dem Heiligen Rat für die Priesterseminare und Universitäten den Auftrag, Sorge zu tagen für die Errichtung eines Akademischen Institutes für die lateinische Sprache. Dieses Institut, in dem ein Kollegium von Dozenten, Fachleuten der lateinischen und griechischen Sprache und aus verschiednen Teilen der Erde berufen, gebildet werden soll, soll vor allem - ähnlich wie die Akademien in den einzelnen Staaten, die für die Förderung ihrer eigenen Nationalsprache errichtet worden sind, - Vorkehrungen treffen für den entsprechenden Fortschritt der lateinischen Sprache, für einen Lateinwortschatz, erforderlichenfalls ergänzt mit einem Vokabular, das ihrem Charakter und der eigenen Klangfarbe entspricht. Zugleich soll es wissenschaftliche Untersuchungen anstellen über die lateinischen Sprache und Kultur jeder Epoche, insbesondere über die christliche Latinität. In diesen wissenchaftlichen Einrichtungen werden in Zukunft diejenigen für die tiefere Kenntnis der lateinische Sprache, ihren Gebrauch und für ihren charakteristischen und eleganten Schreibstil ausgebildet, die bestimmt sind sei es für die Unterweisung der lateinischen Sprache in Priesterseminaren und kirchlichen Kollegien oder die Erstellung von Dekreten und Urteilen, sei es für die schriftliche Korrespondenz in den Vatikanischen Räten, in den diözesanen Kurien, in den Ämtern der Ordensgemeinschaften.


7. Wegen der ziemlich engen Verbindung des Lateins mit dem Griechischen sowohl in bezug auf seine Strukturgestalt als auch in bezug auf seine Bedeutung für historische Schriften ist es erforderlich, dass – wie Unsere Vorgänger oft angeordent haben - die zukünftigen Kleriker bereits in den unteren und mittleren Schulen darin unterwiesen werden. So sollen sie nämlich bei der Beschäftigung mit den höheren Wissenschaftsdisziplinen, besonders wenn sie akademische Grade in den Bibelwissenschaften und der Theologie anstreben, über die Fähigkeit verfügen, nicht nur die griechischen Quellen der sogenannten scholastischen Philosophie zu erschliessen und genau zu verstehen, sondern auch die alten ursprünglichen Codices der Heiligen Schriften, der Liturgie, der griechischen Kirchenväter (Leo XIII., Litt. Encycl. Providentissimus Deus, 18. Nov. 1893, in: Acta Leonis XIII, XIII [1893] 342. Plane quidem intelligis, 29. Mai 1885, in: Acta Leonis XIII, V, 63-64; Pius XII., Alloc. Magis quam, 23. Sept. 1951, in : AAS, XLIII, 1951, 737.


8. Wir erteilen dem Heiligen Rat darum den Auftrag, eine von allen auf sorgfältigste zu beachtende Ordnung für die Vermittlung der lateinischen Sprache vorzubereiten. Wer sich an diese Ordnung hält, kann eine gediegene Kenntnis der Sprache und einen praktischen Umgang mit ihr erwerben. Wenn der Umstand es erforderlich macht, können die Bischöfe diese Ordnung anders gestalten, allerdings können sie niemals ihren wesentlichen Inhalt ändern oder einzuschränken. Gleichwohl sollen die Bischöfe sich nicht anmassen, ihre Beschlüsse umzusetzen, wenn sie nicht vorher von der Heiligen Kongregation bestätigt und gebilligt worden sind.

 

Am Ende verordnen und bestimmen Wir kraft Unserer Apostolischen Autorität, dass alles, was Wir festgesetzt, beschlossen, ver- und angeordnet haben, gültig und unveränderlich besteht und bleibt. Gegenteilige Gesetze, auch besonders erwähungswürdige, sollen dem nicht entgegenstehen.

 

Gegeben zu Rom beim Heiligen Petrus, 22. Februar 1962, dem Fest der Cathedra Petri, im vierten Jahr Unseres Pontifikates.

 

 

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