Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Zelebration versus Orientem

 

1. Die Rechtslage

 

Joseph Ratzinger macht darauf aufmerksam, dass die Wendung der Altäre  zum Volk hin und die Zelebration der Messe, bei der der Priester zum Volk hin steht, neben der Volkssprache „für den normalen Kirchenbesucher als die greifbarsten Ergebnisse der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils“ wahrgenommen werden, und er fügt hinzu:

 

„Wer die Texte des Konzils selber liest, wird mit Erstaunen feststellen daß weder das eine noch das andere in dieser Form in den Konzilsabschlüssen zu finden ist.[1] 

 

Was für den Erhalt der lateinischen Sprache gilt, trifft auch auf die Zelebration zum Osten (versus Orientem) zu: Die Konzilsväter wollten von dieser Praxis nicht abweichen. Darum sagt und verfügt die Liturgiekonstitution hierüber nichts. 

 

Das erste nichtkonziliare Dokument, das die Zelebration zum Volk hin indirekt, in einem Nebensatz, erwähnt, ist die Instruktion Inter Oecumenici vom 26. September 1964.[2] Eine nähere Textanalyse des betreffenden Satzes in der Instruktion zeigt allerdings, dass diese Zelebrationsweise nicht als eine Verpflichtung verstanden werden sollte und durfte und primär auch nicht als eine Möglichkeit, sondern zuallererst als eine Folge der als Möglichkeit zu erwägenden Trennung des Altares von der Rückwand. Indirekt ergibt sich daraus zusätzlich die Möglichkeit der Zelebration zum Volk hin. Der maßgeblich Satz der Instruktion lautet in seinem lateinischen Original wie folgt: 

 

Praestat ut altare maius extruatur a pariete seiunctum, ut facile circumiri et in eo celebratio versus populum peragi possit..."[3]

 

„Es ist besser, dass der Hauptaltar von der Rückwand getrennt errichtet wird, so dass man ihn leichter umschreiten und auf ihm die Feier zum Volk hin erfolgen kann.“[4]

 

Zunächst darf bei der Interpretation dieses Satzes der Kontext im ganzen des Textes der Instruktion nicht übersehen werden. Inter Oecumenici ist das erste Dokument zur praktischen Ausführung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Instruktion ist in fünf Kapitel eingeteilt, denen ein längeres Vorwort (Prooemium) über grundsätzliche Fragen, die die Natur und die Anwendung der Instruktion betreffen, vorausgeht. Für die Eucharistiefeier ist das zweite Kapitel De sacrosancto eucharistiae myterio einschlägig. Dort werden einige Änderungen im Ordo Missae des lateinischen Ritus näher ausgeführt, wie sie die Liturgiekonstitution Sacrosantum Concilium bestimmt hat. Es fällt nun auf, dass der Wunsch,[5] den Altar von der Rückwand zu trennen, sich nicht in diesem Kapitel befindet, sondern im fünften Kapitel über den Bau von Kirchen und die Errichtung von Altären im Hinblick auf die vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewünschte aktive Teilnahme der Gläubigen an den liturgischen Feiern. Der lateinische Titel dieses Kapitels lautet: De ecclesiis et altaribus debite extruendis ad fidelium actuosam participationem facilius obtinendam. Der besagte Nebensatz über die durch die Trennung des Altares von der Rückwand ermöglichte Zelebration zum Volk hin, hätte redaktionell in das zweite Kapitel über die Weise der Feier des Ordo Missae platzierte werden müssen, wenn der Heilige Stuhl mit der Instruktion auf eine Zelebration zum Volk hin abzielen wollte, und nicht im Kontext architektonischer und räumlicher Bestimmungen. Die Stellung des Satzes im Kontext kirchenbaulicher Maßnahmen ist nicht unerheblich für die Interpretation des Willens des Gesetzgebers. Ein Verpflichtung zur Zelebration zum Volk hin wird in Inter Oecumenici keineswegs beabsichtigt.

 

Eine Relativierung der Aussage von der Zelebrationsrichtung zum Volk hin ergibt sich aber vor allem aus dem Inhalt des Satzes selber. Die Hauptaussage des Textes ist der Vorzug der Trennung des Altares von der Rückwand (a pariete seiunctum). Der folgende Nebensatz: „so dass man ihn leichter umschreiten und auf ihm die Feier zum Volk hin erfolgen kann“ ist ein Folgesatz - vgl. das ut-consecutivum im lateinischen Original[6] -. An dem Satz fällt zweierlei auf:

 

a) Es wird primär eine Empfehlung ausgedrückt in bezug auf die Trennung des Altares von der Rückwand (vgl. im lateinischen Original praestat = es ist besser; es ist wünschenswert).

 

b) Es wird nur sekundär von einer Möglichkeit der Zelebration zum Volk hin als Folge der Trennung des Altares vom der Rückwand gesprochen (vgl. im lateinischen Original ut ... possit = so daß …. kann).

 

Somit ist deutlich, dass die Instruktion Inter Oecumenici die Zelebration zum Volk hin nicht verpflichtend einführen wollte und die Zelebration zum Osten hin abschafft hat. Letztere sollte vielmehr weiterhin die normale Form des Zelebrierens sein. Joseph A. Jungmann warnt vor einer falschen Interpretation der Instruktion:

 

„Es wird die Möglichkeit betont. Und selbst dafür wird, wenn man den lateinischen Text der Bestimmung nachsieht, nicht einmal eine Vorschrift sondern nur eine Empfehlung gegeben … Durch die neue Ordnung wird nur gegenüber etwaigen Hemmungen oder lokalen Einschränkungen die allgemeine Erbautheit einer solchen Altaranlage betont.[7]

 

So ist es nur konsequent, dass die Rubriken des Missale Romanum Pauls VI. nicht von der Zelebration zum Volk hin, sondern von der Zelebration versus Orientem ausgehen, wenn es da heißt, dass der Priester beim Orate, Fratres, bei der Pax Domini, beim Ecce, Angus Dei und beim Ritus conclusionis sich dem Volk zuwendet. Vor der Priesterkommunion heißt es sogar ausdrücklich „ad altare versus", zum Altar gewandt. Diese Hinweise wären überflüssig, wenn die Rubriken des Missale Romanum Pauls VI. die Zelebration versus populum vorsehen würden. Demnach geht auch das nachkonziliare Missale davon aus, dass der Priester die Messe zum Altar hin gewendet und nicht zum Volk hin zelebriert. Die dritte Editio typica des erneuerten Missale Romanum behält diese Rubriken bei.[8]

 

Schließlich ist noch in diesem Zusammenhang die Institutio Generalis von 2000 zur dritten Editio Typica des erneuerten Missale Romanum einschlägig. Dort heißt es unter Nr. 299:

 

„Altare extruatur a pariete seiunctum, ut facile cirumiri et in eo celebratio versus populum peragi possit, quod expedit ubicumque possibile est.“

 

„Der Altar soll von der Rückwand getrennt errichtet werden, damit“ oder: so dass „man ihn leichter umschreiten und auf ihm die Feier zum Volk hin erfolgen kann, was nützlich ist, wo immer es möglich ist."[9]

 

In Ergänzung  zur Instruktion Inter Oecumenici von 1964 verdeutlicht die Institutio Generalis von 2000, dass die von der Rückwand getrennte Errichtung des Altares nützlich und förderlich (expedit) ist. Der Nutzen bezieht sich auf die Stellung des Altares, nicht auf die Zelebrationsrichtung. Von der wird lediglich gesagt, dass sie durch die Trennung des Altares von der Rückwand möglich wird (peragi possit). Auch hier ist also keine Forderung der Zelebration zum Volk hin ausgedrückt.

 

Das aber heisst: Es gibt nach wie vor keine Pflicht zur Zelebration versus populum. Das wird in einer Antwort der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente vom 25. September 2000 noch einmal unterstrichen:

 

„Zunächst muss berücksichtigt werden, dass das Wort expedit keine Verpflichtung darstellt, sondern einen Vorschlag bezüglich der Anlage eines freistehenden (a pariete seiunctum) Altars und der Zelebration zum Volk hin (versus populum).“

 

Danach erläutert die Kongregation weiter:

 

„Der Satz ubi(cumque) possibile sit bezieht sich auf verschiedene Aspekte. z.B. die räumliche Anlage, den verfügbaren Platz, den künstlerischen Wert des besonderen Altares, das Empfindungsvermögen der Gemeinde, die an den liturgischen Feiern in der betreffenden Kirche teilnimmt etc.[10]

 

Die kirchlichen Dokumente sprechen eine eindeutige Sprache: Rechtlich betrachtet ist die Zelebration versus Orientem die normale Form der Zelebration, die Zelebration zum Volk hin soll eine Ausnahme bleiben. Aus räumlichen oder architektonischen Gründen ist es möglich, den Altar getrennt von der Rückwand zu platzieren, was eine Zelebration zum Volk hin ermöglicht.[11] Eine Vorschrift zu dieser Zelebrationsweise wird nirgendwo konstituiert, weder in der Liturgiekonstituion Sacrosanctum Concilium noch in den außerkonziliaren Dokumenten des Apostolischen Stuhles. Die Entwicklung in der liturgischen Praxis nach dem Konzil ging dahingegen andere Wege: Die Zelebration versus populum wurde die Regel, die Zelebrion versus Deum eine Ausnahme. Diese Entwicklung war weder vom Zweiten Vatikanischen Konzil beabsichtigt noch konnte sie mit Berufung auf nachkonziliare Dokumente rechtfertigt werden.

 

2. Theologischer und spiritueller Grund

 

Benedikt XVI. hat als Kardinal verschiedentlich in Veröffentlichungen und Vorträgen auf die Stellung des Altares und die Gebetsrichtung in der Liturgie hingewiesen. In seinem Buch „Der Geist der Liturgie“ erinnert er:

 

„Vor allem aber ist über alle Variationen hinaus bis tief ins 2. Jahrtausend hinein für die ganze Christenheit eines klar geblieben: Die Gebetsrichtung nach Osten ist die Tradition von Anfang her und grundlegender Ausdruck der christlichen Synthese von Kosmos und Geschichte, von Verankerung im Einmaligen der Heilsgeschichte und von Zugehen auf den kommenden Herrn. Die Treue zum schon Geschenkten wie die Dynamik des Vorwärtsgehens drücken sich in ihr gleichermaßen aus.[12] 

 

Der Osten ist Symbol der Schöpfung, der Auferstehung und der Wiederkunft Christi, der Vollendung der mit Ostern begonnenen Neuschöpfung.

 

Auf die Frage, wie die Kirche zu einem reformierten Ritus im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils zurückkehren kann, hebt Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. neben der Zurückweisung einer falschen Kreativität, der Notwendigkeit orginalgetreuer Übersetzungen und der Bewahrung der lateinischen Kultsprache schließlich die geostete (orientierte) Zelebrationsrichtung des Priesters hervor:

 

„Das dritte Problem ist die Zelebration versus populum. Wie ich in meinen Büchern ausgeführt habe, bin ich der Meinung, dass die Zelebration Richtung Osten, in Richtung des kommenden Christus, eine apostolische Überlieferung ist.[13]

 

Die Zelebration zum Osten richtet Priester und Gemeinde gemeinsam auf den Herrn und nicht auf sich selbst. Dazu bemerkt Ratzinger/Benedikt XVI.:

 

„Die Wendung des Priesters zum Volk formt … die Gemeinde zu einem in sich geschlossenen Kreis. Sie ist - von der Gestalt her - nicht mehr nach vorne und oben aufgebrochen, sondern schließt sich in sich selber. Die gemeinsame Wendung nach Osten war nicht „Zelebration zur Wand“, bedeutet nicht, dass der Priester „dem Volk den Rücken zeigt“: So wichtig war er gar nicht genommen. Denn wie man in der Synagoge gemeinsam nach Jerusalem blickte, so hier gemeinsam „zum Herrn hin“. Es handelte sich - wie es einer der Väter der Liturgiekonstituton des II. Vaticanums, Josef Andreas Jungmann ausdrückte - vielmehr um eine Gleichrichtung von Priester und Volk, die sich gemeinsam in der Prozession zum Herrn hin wußte. Sie schließen sich nicht zum Kreis, schauen sich nicht gegenseitig an, sondern sind als wanderndes Gottesvolk im Aufbruch zum Oriens, zum kommenden Christus, der uns entgegengeht.[14]

 

Darum hat A. Heinz recht, wenn er hierzu anmerkt:

 

„Es ist ein Missverständnis, wenn diese Zelebrationsweise oberflächlich und salopp als Zelebration „mit dem Rücken zum Volk“ abgetan wird. In Wirklichkeit geht es dabei um ein gemeinsames Zugehen und Warten aller auf den Herrn, der seinem Volk entgegenkommt und es mitnimmt in seine Hingabe an den Vater. Wenn die Gleichgerichtetheit von Priester und Volk in der Gebetshaltung dem erhöhten und wiederkommenden Herrn entgegen (Orientierung) uns ganz abhanden käme, wäre das ein bedauerlicher spiritueller Verlust.[15]

 

Trotz der triftigen liturgiegeschichtlichen, theologischen und spirituellen Gründe für die Zelebration versus Orientem warnt Ratzinger/Benedikt XVI. vor übereilten räumlichen Veränderungen in den Kirchengebäuden:

„Allerdings bin ich gegen die permanente Revolution in den Kirchen; es wurden jetzt so viele Kirchen umgestaltet, dass es überhaupt nicht opportun erscheint, in diesem Moment wiederum damit zu beginnen.[16]

 

In „Der Geist der Liturgie“ schreibt er:

 

„Nichts ist für die Liturgie schädlicher als das ständige Machen, auch wenn es sich um wirkliche Erneuerung zu handeln scheint.[17]

 

Die Änderungen bedürfen der Zeit und einer klugen und weisen Hinführung der Gläubigen in die vom Zweiten Vatikanischen Konzil weiterhin als Selbstverständlichkeit vorgesehene Zelebrationsrichtung. Angesichts mancher Fehlentwicklungen in der Liturgiepraxis nach dem Konzil, die nicht von heute auf morgen behoben werden können, ist darum eine Übergangperiode pastoral notwendig. Manche Kirchen sind architektonisch zudem so gestaltet, dass eine Zelebration versus Orientem  nicht möglich oder sehr schwierig erscheint. Darum gilt es, bei künftigen Neubauten von Kirchen diesen wichtigen liturgischen Aspekt der orientierten Zelebrationsrichtung nicht aus dem Auge zu verlieren. Für dies Zwischenzeit bzw. da wo eine Ostung des Altares ohne gravierende architektonische Eingriffe in den Kirchbau nicht oder kaum realisierbar ist, kann ein Kreuz auf dem Altar nützlich und sinnvoll sein. Ratzinger schreibt:

 

„Ich sehe einen Ausweg in einem Hinweis, der sich im Anschluss an Einsichten von Erik Peterson ergibt. Die Richtung nach Osten wurde … mit dem „Zeichen des Menschensohnes“ in Verbindung gebracht, mit dem Kreuz, das die Wiederkunft des Herrn ankündigt. So wurde der Osten sehr früh mit dem Kreuzzeichen verbunden. Wo die direkte gemeinsame Zuwendung zum Osten nicht möglich ist, kann das Kreuz als der innere Osten des Glaubens dienen. Er sollte in der Mitte des Altares stehen und der gemeinsame Blickpunkt für den Priester und die betende Gemeinde sein. So folgen wir dem alten Gebetsruf, der an der Schwelle der Eucharistie stand:  „Conversi ad Dominum“- Wendet euch zum Herrn hin. So schauen wir zusammen auf den, dessen Tod den Tempelvorhang aufgerissen hat - auf den, der für uns vor dem Vater steht und uns in seine Arme schließt, uns zum lebendigten neuen Tempel macht.[18] 

 

 


[1]           U.M. LANG, Conversi ad Dominum, 7.

[2]          Inter Oecumenici, Instructio „ad executionem Constitutionis de sacra Litrgia recte ordinandam“ in: Enchiridion Documentorum Instaurationis I, 50-78.

[3]          Ibid., Rdnr. 289.

[4]          Deutsche Übersetzug GPW.

[5]          Man beachte das zurückhaltende, als Rat, nicht als Anordnung zu verstehende praestat im lateinischen Original.

[6]            Die lateinische Konjunktion ut kann je nach Kontext, d.h. in bezug auf den kausallogischen Zusammenhang des untergeordneten Nebensatzes mit dem übergeordneten Satz (einem Haupt- oder einem Nebensatz höheren Grades) konsekutivischen oder finalen Sinn haben.  Tatsächlich lässt der Kontext auch eine finale Übersetzung mit „damit“ zu.  Dass aber hieße, dass mit dem im übergeordneten Satz geäußerten Wunsch der Trennung des Altares von der Rückwand der Gesetzgeber letztendlich das im Nebensatz erwähnte Umschreiten des Altares und die Zelebration zum Volk hin beabsichtigt.  Allerdings wäre dann zu fragen, ob der Gesetzgeber einem solchen Ziel so großes Gewicht beimessen will, wenn er im übergeordneten Hauptsatz nur eine Empfehlung der Trennung des Altares von der Rückwand ausgesprochen hat und damit keine Verpflichtung zur Trennung ausdrücken will. Naheliegender ist daher die konsekutive Übersetzung der lateinischen Konjunktion ut. Tatsächlich wird sie auch so von  H. Rennings/M. Klöckner  verstanden: „Der Hochaltar soll von der Rückwand getrennt errichtet werden, so dass man leicht um ihn herumgehen und an ihm zum Volk hin zelebrieren kann." In: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie. Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963-1973, hrsg. von H. RENNINGS - M. KLÖCKNER, Kevelaer 1983, 133, Nr. 289. Hervorhebung nicht im Original. Das Umschreiten und die Zelebration ist eine Folge (konsekutivische Bedeutung der lateinischen Konjunktion ut = so dass) der Freistellung des Altares von der Rückwand. Durch diese kausallogische Aussage ist der Hinweis auf die Zelebration nochmals abgeschwächt. Es kommt dem Gesetzgeber auf die Möglichkeit der Trennung des Altares von der Rückwand an, nicht auf das Umschreiten des Altars und die Zelebration zum Volk hin. Letzteres bleibt eine untergeordnete Nebenaussage.

[7]          J. A. JUNGMANN, „Der neue Altar“, in: Der Seelsorger 37 (1967) 375.

[8]           Vgl. Missale Romanum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Pauli  PP. VI promulgatum Ioannis Pauli PP. II cura recognitum. Editio typica Tertia. Città del Vaticano 2002, 515, Nr. 28; 600, Nr. 127; 601, Nr. 132 f.; 603 Nr. 141.

[9]          Übersetzung GPW.

[10]        Congregatio pro Cultu Divino et Disciplina Sacramentorum, „Responsum Congregationis die 25 septembris 2000“, Prot. No. 2036/00L, in: Communicationes 2000, 171. 

[11]        Schon 1993 hatte dieselbe Kongregation erläutert, dass der Ausdruck „zum Volk gerichtet“ keine theologische Bedeutung habe, sondern topographisch zu verstehen ist. „In der Form der Zelebration muss darauf geachtet werden, dass Theologie und Topgraphie nicht  verwechselt werden, vor allem wenn der Priester am Altar steht. Nur in den Dialogen vom Altar aus spricht der Priester zum Volk. Alles andere ist Gebet zum Vater durch Christus im Heiligen Geist.“ Vgl. Congregatio de Cultu Divino et Disciplina Sacramentorum, „Pregare ‚Ad orientem versus‘“ , in: Notitiae 29 (1993) 249. (Übersetzung GPW.)

[12]        J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 77 f.

[13]        J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 676.

[14]        J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 81 f.

[15]        A. HEINZ, „Aus Sorge um die Einheit. Das Motu Proprio ‚Summorum Pontificum‘ - eine Einladung zu innerkichlicher Toleranz, in: Klerusblatt 87 (2007) 195.

[16]        J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 676 f.

[17]        Ibid.,84.

[18]        Ibid., 84.

 

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